Fernseher defekt durch Überspannung . . . Versicherung zahlt nicht

8 Antworten

Die erste Frage ist mal, wie lehnt die Versicherung den Schaden ab? Mit welcher Begründung? 

Oftmals ist auch nur Überspannung durch Blitz versichert, soweit ich weiß.

Anderen Versicherungen hingegen reicht oft eine Bestätigung vom Elektriker dass der Schaden durch eine Überspannung entstand.

Ich habe die Bestätigung eines Elektrikers, dass der Fernseher durch Überspannung defekt gegangen ist.

Versicherung lehnt ab mit der Begründung: Überspannung kann nicht durch Wasser verursacht worden sein.

@Sophia64

Vielleicht wurde das so dargestellt, dass das Wasser direkt in den TV gelaufen ist? Wurde das klar dargestellt, dass der Sicherungskasten der Auslöser war?

Meist ist es so, wenn Wasser in den Sicherungskasten eindringt und dort einen Kurzschluss auslöst bleiben sehr oft Mineralien nach dem Trocknen zurück, diese Mineralien wären der Beweis  für das eindringen von Wasser.

Welche Versicherung lehnt die Regulierung ab deine oder die vom Nachbar?

Ja, aber die Frage ist: wie weise ich nach, dass der Überspannungsschaden am Fernseher durch den Wasserschaden verursacht worden ist !!!!

@Sophia64

der Wasserschaden verursachte eine Überspannung und dies zerstörte den Fernseher. das ist ja eine folgekette du musst nur zeigen das beides zeitgleich stattfanden.

Rede mit deinem Vermieter. Der Schaden muss über die Versicherung des anderen Mieters oder die des Hauseigentümers (je nach dem, wie der Wasserschaden entstanden ist) abgerechnet werden.

Klar bekommst du von deiner nichts, Überspannungsschäden sind nur infolge von Blitz versichert.

Über die Hausrat, bzw. Wohngebäudeversicherung kann es als Folgeschaden des Leitungswasserschadens abgerechnet werden, allerdings solltet ihr hier mit den Versicherungen direkt reden.

Aber dann die eigene Hausrat. Eine Versicherung eines anderen wird das nicht übernehmen, jeder versichert sein eigenen Hausrat oder das Gebäude. Und unter Haftpflicht fällt es auch nicht, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt. Haftpflicht = Verschuldensprinzip. An einem Leitungswasserschaden hat keiner Schuld, den kann keiner Voraussehen. AUßER der andere Mieter hat durch Dummheit z. B. die Badewanne überlaufen lassen oder ähnliches.

Es ist doch hier ganz klar:

Deine Hausrat kommt nicht dafür auf, weil Überspannung durch Blitz mitversichert ist. Auch ansonsten kommt Deine Hausrat nicht dafür auf, weil der Fernseher nicht unmittelbar vom Wasserschaden betroffen war, und die Hauselektrik nicht zum Hausrat gehört.

Hier ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zunächst einmal der richtige Ansprechpartner. Denn Dein Schaden am Fernseher ist ein Folgeschaden des Wasserschadens.

Also Deinem Vermieter Bescheid geben, oder Dir von ihm die Telefonnummer der Gebäudeversicherung geben lassen. Die wird sowieso den Wasserschaden bearbeiten.

Danke für den Hinweis mit dem Vermieter.

Doch wie kann ich nachweisen, dass der Schaden am Fernseher eine Folge des Wassers ist ???

@Sophia64

Das wird schwierig dies nachzuweisen, denn der Reparaturservice hat ja lediglich festgestellt, dass der Schaden durch eine Überspannung erfolgt ist. Diese kann aber auch durch Spannungsspitzen in der Elektrizität entstehen. Und der Elektriker, der die Leitungen gemessen hat, konnte ja gar nichts feststellen.

Wenn, wie Du schreibst, aber die Sicherung rausgeflogen ist, und danach der Fernseher nicht mehr ging, ist das ja ein Hiweis auf einen Kurzschluss/Überspannung. Nachweisbar ist ja auch, dass im Sicherungskasten Wasser eingedrungen ist, denke ich mal. Vielleicht reicht das der Versicherung!?

Welche Verischerung?

Deine, oder die des oberen Mieters?

Die des oberen Mieters zahlt nicht unbedingt. Hier zahl wenn dann die Haftpflicht, aber dann muss den Mieter eine Schuld treffen. Dann ist die Frage wie der Wasserschaden entstanden ist.

@IzzMee

Laß dir vom "ersten" Elektriker eine Bestätigung geben u. gib sie dem "oberen", damit er sie einreicht!

einen Versuch wäre es wert.

Hier geht es um meine Hausratversicherung!

@Sophia64

Deine Hausrat hat damit nichts zu tun.