Im Lkw mitfahren und danach ganz normal mit Fahrerkarte fahren?

4 Antworten

Die normalen Regelungen für 2-Fahrer Besatzung kenne ich natürlich,
normal muss der 2. die Karte stecken und hat dann Bereitschaftszeit. Wie
ist aber die Gesetzeslage wenn nur ich fahre?

Wie jetzt, wenn nur Du fährst? Es kann imer nur einer fahren - oder sitzt Du sonst bei Deinem Kollegen auf dem Schoß, einer gibt Gas und der andere lenkt?

Eigentlich ist die einzige richtige Möglichkeit, daß Ihr beide die Karte steckt. Ist ja auch für Euch beide Arbeitszeit.

Es ist aber auch denkbar, daß Dein Kollege fährt, Du an Deinem freien Tag Urlaub hast und er Dich als "Anhalter" mitnimmt. Dann brauchst Du lediglich für diesen Tag eine Urlaubsbescheinigung.

Wenn dich der Zoll kontrolliert hast ein riesiges Problem. Die werden dir wahrscheinlich Schwarzarbeit anheften und Versicherungstechnisch bist auch nicht abgesichert. Steht die 95 auf den Führerschein?. Einzigste legale Möglichkeit das der AG deines Freundes dich bei der BG angibt dass du einen Probetag hast dann wärst du auf der sicheren Seite.

Der  Fragesteller arbeitet doch bei der Spedition dessen LKW nach Dortmund fährt.  Somit gibt es auch keine Probleme seitens Berufsgenossenschaft oder seitens Zoll. Der Fragesteller ist in diesem Betrieb gemeldet.

Einzig der evtl. fehlende Schlüssel 95 könnte Probleme bereiten...

Hallo,

die Vorschriften sind m.M.n. an dieser Stelle eindeutig und von Dir auch ganz richtig wiedergegeben worden: Beide Karten sind zu stecken, wobei Fahrer 1 im Fahrbetrieb erfasst wird und Fahrer 2 im Bereitschaftsmodus.

Am Ende der ersten Tour, spätestens aber nach 4,5 Stunden wird dann gewechselt, sprich Fahrer 2 steckt seine Karte in Slot 1 und geht in den Fahrbetrieb.

Dass Fahrer 2 die Rücktour nicht mehr mitmacht, ist bei einer eventuellen Kontrolle nicht maßgeblich, da hier nur der aktuelle Zustand (1 Fahrer) überprüft wird. Für Polizei oder BAG ist ja die Frage, wie der LKW nach Dortmund kam, nicht entscheidend, sondern "nur" ob der aktuelle Fahrer seine Fahr- und Arbeitszeiten korrekt einhält.

Anderenfalls wären einerseits die Betriebe ja gezwungen, eine einmal eingesetzte Fahrerpaarung ewig fortzuführen. Und andererseits könnte ja nie anderer Fahrer vorübergehend - z.B. als Urlaubsvertretung - den Zug bewegen, weil auch er ja bei einer späteren Kontrolle nicht mehr anwesend wäre.  Und kein BAGler fragt doch bei einer Kontrolle: "Wo ist denn der Kollege, der lt. Tachograph den LKW letzte Woche gefahren hat?", oder?

Viele Grüße

Loroth

Auch Du hast aber die Vorschriften nicht ganz richtig wiedergegeben...

Es ist bei Mehrfahrerbetrieb zwingend nötig  dass beide Fahrer bis zuletzt anwesend sind.

Einzig beim Start des Mehrfahrerbetriebes kann Fahrer 2 bis zu max. einer Stunde später zusteigen, bzw. Karte stecken.  Beide Karten müssen dann bis Ende des Mehrfahrerbetriebs stecken und beide Fahrer müssen bis Ende des Mehrfahrerbetriebes anwesend sein!

Sonst könnte ja ein Fahrer missbräuchlich mit zwei Karten fahren, und darauf schaut BAG und Gewerbeaufsicht wohl sehr deutlich...

Einmal eingeführter Mehrfahrerbetrieb müsste eben nicht ewig fortgesetzt werden, da der Mehrfahrerbetrieb nach Schichtende endet, also nach spätestens 21 Stunden innerhalb eines 30 Stunden-Zeitraumes...

@RainerB76

Aber endet nicht genau in Deinem Fall der Mehrfahrerbetrieb eben bereits in Dortmund? Das ist zwar eine ungewöhnliche Konstellation, aber doch regulär, oder?

Zwar könnte man theoretisch auch nur EINE Karte auf der Hinfahrt einstecken, damit wäre aber dann nicht die Bereitschaftszeit dokumentiert...

@Loroth

Der Mehrfahrerbetrieb würde in Dortmund enden, wenn dann das Fahrzeug 9 Stunden stehen würde...

Die einzige legale Möglichkeit bestünde darin, dass der Fragesteller privat mitfahren würde und der reguläre Fahrer die Tour als Einzelfahrer fahren würde, wie stefan1531 schrieb.

Sicher, steckt der reguläre Fahrer die Karte nicht, und der Fragesteller fährt nach Dortmund, könnte der reguläre Fahrer in Dortmund beginnen und dort "offiziell " das Fahrzeug übernehmen.  Jedoch dürften sie dann auf dem Weg nach Dortmund nicht kontrolliert werden, da von Fahrer 2 die Karte nicht steckt. 

Mehrfahrerbetrieb ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich.

Steckt der reguläre Fahrer die Karte und der Fragesteller fährt, ohne einen Mehrfahrerbetrieb anzustreben, entstehen für den regulären Fahrer nur Nachteile, wie z. B. dass er zwar Lenkzeit einspart, aber "Schichtzeit" vorher durch die Bereitschaftszeit verschenkt, oder nach 6h Arbeitszeit eine Pause machen muss, ungeachtet der Lenkzeit (auch wenn er die 4.5h lenken noch nicht voll hat), da nur beim "richtigen" Mehrfahrerbetrieb die Bereitschaftszeit als Fahrtunterbrechung/Pause gilt...

Und den BAGler interessiert es nicht wo dein Kollege steckt. Die richtige Handhabung ist entscheidend. Doppelbesatzung 18 Std. Und dann muß Pause sein. Min. 9 Std.

"Doppelbesatzung" ist 21 Stunden Einsatzzeit erlaubt...

Mindestens 9 Stunden Tagesruhe in einem 30 Stunden-Zeitraum. 

30-9=21

Natürlich interessiert es das BAG wo der andere Kollege steckt, wenn Zwei-Mann-Betrieb gefahren wird...

Der zweite Fahrer hat spätestens eine Stunde nach Schichtbeginn anwesend zu sein und darf nicht vor Schichtende das Fahrzeug verlassen.

Nachzulesen in Verordnung (EG) 561/2006 unter Artikel 4 Buchstabe o)

Zitat:

... in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch;

Zum selber nachlesen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20150302