rauchen unter 18 wärend der arbeitszeit

8 Antworten

Hast du echt Eltern, die so verantwortungslos wären, dir da eine schriftliche Erlaubnis zu geben? Aber gut, nicht alle Eltern lieben ihre Kinder.

Da dir das selbst deine Eltern rechtlich gesehen NICHT erlauben dürfen, hat sich die frage eigentlich geklärt! Dein Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er dich rauchen lässt!

Egal wie man zum Rauchen steht:

Diese Aussagen sind einfach falsch.

Das Rauchen ist nur in der Öffentlichkeit verboten - und Wohnung (das Rauchen ist erlaubt) und Arbeitsplatz (das Rauchen ist mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt) gehören nun einmal nicht zur Sphäre der Öffentlichkeit

@TobiMix

siehe meinen neuen eintrag von eben bitte

@FamilienGerd - dann erklär mir das bitte:

B. Änderung des Jugendschutzgesetzes Die Änderung des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 hat nicht dazu geführt, dass der Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen am Arbeitsplatz ein Rauchverbot aussprechen muss. Die Streichung der Wörter „unter 16 Jahren“ in § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz hat unter anderem zur Folge, dass nunmehr allen Jugendlichen, dass heißt allen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, das Rauchen in „Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“ nicht gestattet werden darf. Die Arbeitsstätte, in der ein Jugendlicher beschäftigt wird, fällt – sofern sie nicht gleichzeitig eine Gaststätte oder eine Verkaufsstelle ist – nicht unter die in § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz genannten Objekte. Allenfalls eine Kantine, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, zu der also beispielsweise betriebsfremde Dritte ohne Einladung von Mitarbeitern Zugang haben, kann die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz erfüllen. Nur in diesem Sonderfall müsste der Arbeitgeber ggf. ein Rauchverbot für Jugendliche aussprechen. Da es dann um die Umsetzung des gesetzlichen Verbots des § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz geht, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Eine Kantine, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, fällt nicht unter § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz, selbst wenn man in ihr eine Gaststätte sieht. In einer nicht öffentlichen Gaststätte greift § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz nicht ein. Die Frage des Rauchens am Arbeitsplatz richtet sich damit für Jugendliche – wie auch für Erwachsene – nach § 5 Arbeitsstättenverordnung. Allerdings besteht die Möglichkeit, für alle Jugendlichen ein gesondertes Rauchverbot zu erlassen. Die unterschiedliche Behandlung der Jugendlichen und der erwachsenen Arbeitnehmer kann mit dem besonderen Bedürfnis des Jugendschutzes begründet werden. Hier sind jedoch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten.

nachzulesen auf http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Leitfaden_Nichtraucherschutz.pdf/$file/Leitfaden_Nichtraucherschutz.pdf

  1. Seite , linke seite

Ich lese Deiner Kommentar leider erst jetzt.

Ich kenne diesen Text - - aber was soll ich Dir da erklären?

Er bestätigt doch genau meiner Antwort und widerspricht Deiner obigen Aussage: "Da dir das selbst deine Eltern rechtlich gesehen NICHT erlauben dürfen, hat sich die frage eigentlich geklärt! Dein Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er dich rauchen lässt!"

Personen unter 18 Jahren ist - mit den allerbesten Gründen - das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten.

Nun ist der Arbeitsplatz kein öffentlicher Raum (er ist allerdings auch nicht "privat" in dem Sinne, wie es die elterlicher Wohnung ist - aber das ist rechtlich irrelevant) und darum gilt am Arbeitsplatz das Rauchverbot in der Öffentlichkeit nach dem Jugenschutzgesetz nicht.

Ob Du rauchen darfst oder nicht, entscheidet hier alleine der Arbeitgeber unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung (§ 5 - Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz).

Aber selbst wenn er allgemein an besonderen Stellen in Pausen das Rauchen erlaubt, kann er als "Hausherr" es für Jugendliche als Sonderregelung verbieten, auch wenn es Dir Deine Eltern dort erlauben würden.

Übrigens: Normalerweise ist es nichts mit "wärend der arbeitszeit in der pause rauchen", weil inzwischen in den meisten Fällen diese Pausen auf die Arbeitszeit aufgeschlagen werden, also zu Recht nicht als Arbeitszeit zählen!

Naja also Grundsätzlich ist das rauchen in der ÖFFENTLICHKEIT unter 18 verboten. Zuhause darfst du also rauchen, sofern es von deinen Eltern erlaubt ist. Da der Arbeitsplatz auch nicht öffentlich ist, müsstest du das mit deinem AG abklären, doch ob das so gut ankommt .... ist fraglich....

Genau so ist es!