Ratenzahlung nur wenn Widerspruch Rücknahme des Mahnbescheides

6 Antworten

Bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid geht die Sache automatisch weiter an das Gericht und es wird ein Gerichtstermin angesetzt. Dadurch entstehen beiden Parteien weitere Kosten. Wenn nun eine Einigung über eine Ratenzahlung getroffen wurde, macht es keinen Sinn den Widerspruch aufrecht zu erhalten. Weiterhin bedeutet der Widerspruch, dass die Forderung nicht gerechtfertigt oder falsch ist. Die Ratenzahlung ist aber wieder eine Anerkennung der Forderung. Somit passt das nicht zusammen und eine Rücknahme des Widerspruchs macht Sinn. Unter der Voraussetzung hat man auch vor Gericht keine Chance.

Wenn der Widerspruch zurückgenommen wird, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und hat dann einen Titel, aus dem er vollstrecken kann, falls der Schuldner seiner Ratenzahlung nicht nachkommen sollte.

Wenn der Anspruch rechtens ist, ist ein Widerspruch sinnlos und bedeutet, dass noch mehr Kosten entstehen, denn der Vorgang geht dann vom Mahngericht zum Streitgericht. Der Anspruch wird begründet und es erfolgt Gerichtsverhandlung, was aber im Ergebnis auch nur einen Titel gegen den Schuldner ergibt und - wie gesagt - weitere Kosten.

Es könnte sein, dass die Bank auch noch einen Vollstreckungsbescheid beantragt, was allerdings aufgrund der Einigung genauso wenig Sinn macht, wie ein Widerspruch gegen eine berechtigte Forderung. Wenn man sich bereits vorher mit dem Gläubiger geeinigt hat, kann man lediglich gegen die Nebenkosten des Verfahrens Widerspruch einlegen, da diese verursachten Kosten nicht notwendig waren. Da der Gläubiger, in deinem Fall die Bank, bei einem Widerspruch ein strittiges Verfahren beantragen muss, kostet das Geld und diese Kosten werden dann Dir auferlegt, weil ja die Bank im Recht ist. Somit will sie nun weitere unnötige Kosten vermeiden. Also Widerspruch zurückziehen macht wirklich Sinn.

wenn die Forderung unstrittig ist, ist es eigentlich "Blödsinn" das gerichtliche Verfahren fortzuführen. Denn als Unterlegener müßtest Du auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite tragen und es kämen weitere ca. 1.700,-€ auf Dich zu.

Wenn Du jetzt den Widerspruch zurückziehst, wird Dir die Bank Ratenzahlung gewähren. Ich gehe davon aus, daß dann der erwirkte Vollstreckungsbescheid genutzt wird, wenn Du die Ratenzahlungen nicht mehr erbringst.

thommy12  23.01.2011, 14:47

Woher nimmst du so hohe Kosten von 1700 €? Bei 3500 € Schulden entstehen doch nie so hohe Gebühren für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid!?

Ein Grund könnte sein: Wenn Du den Widerspruch aufrecht erhälst, dann entstehen der Bank weitere Gerichts- bzw. Anwaltskosten. Das möchte sie natürlich vermeiden, da sie ja in Dich bereits genug Geld investiert hat.

Nemisis2010  22.01.2011, 14:02

Bei einer unstrittigen Forderung müßte selbstverständlich der Fragesteller diese Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

user1319  22.01.2011, 14:15
@Nemisis2010

Wovon denn? Nimmt er dazu bei der besagten Bank einen weiteren Kredit auf? Oder kommt er dann mit der Ausrede, dass er die Raten nicht bezahlen kann, weil er die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss? ;-)

Nemisis2010  22.01.2011, 19:59
@user1319

Ich glaube nicht, daß eine Bank auf die Geltendmachung ihrer Gerichts- und Anwaltskosten verzichten würde, sondern gegen den Fragesteller einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluß erwirken wird.