Rate beim Gerichtsvollzieher vergessen?

6 Antworten

Hallo Bea,

vorab ist festzuhalten, dass die Rate entsprechend einer Ratenvereinbarung mit einem Gerichtsvollzieher definitiv nicht mit einem Haftbefehl (§802 g ZPO) eingefordert wird. Sie ist eine durch den Gläubiger bewilligte Form der sogenannten Gütlichen Erledigung im Rahmen des § 802 b  ZPO. Ein Haftbefehl wird in der Regel nur erlassen, wenn der Schuldner die VAK (§§ 802 c, 802d, 802 f ZPO) nicht abgibt, sei es, weil er zum Termin nicht erscheint oder sie verweigert - und dann auch nur, wenn der Gläubiger den Erlass des Haftbefehls für diesen Fall beauftragt (hat).

Du hast also definitiv nicht mit einer Verhaftung zu rechnen.

Allerdings ergibt sich ein anderes Problem. Solltest Du die Rate nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Fälligkeit beglichen haben, dann wird die Ratenvereinbarung automatisch hinfällig (§802 b Abs. 3 S.3 ZPO).

Deinen Angaben zufolge hast Du die Rate aber bereits fristgerecht angwiesen, so dass Du von keinen negativen Konsequenzen auszugehen brauchst.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.

Herzliche Grüße

itasca


Ich gehe mal davon aus, dass du bis morgen warten kannst.

Entweder meldet sich jemand auf die Mail oder du rufst morgen früh direkt bei dem GV im Büro an, schilderst die Lage und entschuldigst dich für den Lapsus - sowas kann ja mal passieren.

Für die Zukunft richtest du am besten einen Dauerauftrag ein, dann geht nichts mehr schief👍🏻

Bea725 
Fragesteller
 06.08.2017, 10:30

Ja das mit dem Dauerauftrag werde ich wohl gleich Montag machen. Danke für die beruhigende Antwort 

Hasenpfeffer77  06.08.2017, 10:32

Gerne.

Mach das mit dem Dauerauftrag, dann wirst du deswegen nicht mehr ins schwitzen kommen😅.

Schönen Sonntag wünscht der Hasenpfeffer😊

Ach, was.... Du hast bezahlt und gut ist.

Selbst wenn Du nicht bezahlt hättest, wärst Du erstmal angemahnt worden - Gerichtsvollzieher sind auch Menschen und die schicken Dir nicht sofort die Polizei vorbei, nur wei Du mal ein paar Tage mit einer Rate im Verzug bist.

Keine Sorge - alles gut

itasca  06.08.2017, 18:37

Hallo dandy,

im Rahmen einer Ratenvereinbarung mit einem GV wird ein Schuldner bei rückständigen Raten nicht angemahnt. Das ist im 8. Buch der ZPO nicht vorgesehen. Da hätte der GV auch viel zu tun......

Grüße

itasca

dandy100  06.08.2017, 18:47
@itasca

Mein Cousin ist Gerichtsvollzieher und bevor er jemandem die Polizei nach Hause schickt, schickt er ihm erstmal eine mail mit der Bitte sich zu melden.

Gerichtsvollzieher haben zwar viel zu tun, aber Menschlichkeit ist in diesem Job durchaus nicht nur auch gefragt sondern auch gewollt, sonst werden die Probleme von Schuldnern nämlich immer schlimmer und bevor man wegen einer säumigen Rate den gesamten Verwaltungsapparat künstlich aufbläht, kann man auch einfach mal anrufen oder eine mail schicken - das ist jedenfalls durchaus üblich

Mach Dir da nicht allzuviele Sorgen, Du hast bezahlt und fertig.

Was soll denn die Polizei damit zu tun haben daß Du deine Raten nicht zahlst???

Ich würde Montag sofort beim GV anrufen. Dich entschuldigen. So ein bisschen Verzug ist noch im Rahmen!