Muss ich dem Gerichtsvollzieher mitteilen das ich umgezogen bin?

3 Antworten

Selbstverständlich.

Sonst muss er eine Adressermittlung Starten und Stellt dir die Kosten dafür in Rechnung!

rftaetre110 
Fragesteller
 08.10.2015, 19:03

Hallo

Ich bin 25 Jahre alt , und stehe kurz vor einer Insolvenz.

Allerdings bekam ich nun ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher der sich für nächste Woche für eine Vollstreckung angekündigt hat unter meiner vorherigen Adresse bei meinem Elternteil , bin nun schon seit 3 Monaten in meiner neuen Wohnung und umgemeldet. Nun meine frage ; Könnte ich den Termin vom GV einfach unter meiner alten Adresse warnehmen ohne ihm was von meinem Umzug zu erzählen oder würde ich dadurch Probleme bekommen?

Vielen Dank im Vorraus

PS . Eine Eidestattliche Erklärung habe ich bereits vor 2 Jahren abgegeben.

MasterCardIntl  08.10.2015, 19:05
@rftaetre110

Glaub mir.

Das Gibt nur Ärger wenn du Einen GV Anlügst.

Selbstverständlich.

Sonst muss er eine Adressermittlung Starten und Stellt dir die Kosten dafür in Rechnung!

Ja, wenn du nicht nochmehr Stress willst als du offensichtlich eh schon hast... Überdenke deine Situation.

rftaetre110 
Fragesteller
 08.10.2015, 19:02

Hallo

Ich bin 25 Jahre alt , und stehe kurz vor einer Insolvenz.

Allerdings bekam ich nun ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher der sich für nächste Woche für eine Vollstreckung angekündigt hat unter meiner vorherigen Adresse bei meinem Elternteil , bin nun schon seit 3 Monaten in meiner neuen Wohnung und umgemeldet. Nun meine frage ; Könnte ich den Termin vom GV einfach unter meiner alten Adresse warnehmen ohne ihm was von meinem Umzug zu erzählen oder würde ich dadurch Probleme bekommen?

Vielen Dank im Vorraus

PS . Eine Eidestattliche Erklärung habe ich bereits vor 2 Jahren abgegeben.

member7  08.10.2015, 19:21

ich würde die herrschaften am gericht aufklären.