Räumungsklage ab wann ausziehen?
Heute kam per Post das Urteil dass der Mieter verurteilt wird die Wohnung zu räumen jedoch steht dort keine Frist. Ab wann muss er ausziehen ? Und wie ist das möglich trotz corona ?
3 Antworten
Umzüge sind auch während Corona möglich. Weiter wusste der Mieter bereits vor Corona, dass man Mängel (Zahlungsfähigkeit und anderes) beheben sollte.
Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn der Mieter es (stillschweigend) anerkennt. Danach schätze ich, dass die Frist wieder 2 Wochen sind.
Der Mieter kann dickfellig sein und einfach bleiben. Da kann der Vermieter nichts machen, da muss dann der Gerichtsvollzieher ran und das kann dauern.
... da muss dann der Gerichtsvollzieher ran und das kann dauern ...
... und kostet auch richtig Kohle (die der Vermieter zwar erst einmal vorstrecken muss, dann aber vom raeumungspflichtigen Mieter wieder zurueckfordern kann und wird).
Wieso wurde denn noch nicht geräumt? Die Verhandlung ist doch lange her, die Kündigung auch.
Im Protoll nebst Klageschrift stehen die Termine.
Das hat mit der Räumung aber nichts zu tun.
Es sind 2 Monate mietsschulden