Punkt ja oder nein ?
Hallo!
habe heute eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit in der Post gehabt.
In dieser stand: " sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kfz. am Verkehr teil.
Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; 24 StVG ; 153 BKat.
Nun bin ich ein bisschen verwirrt. Anbei war dann noch ein Zeugenbefragungsbogen wo der Fahrer angegeben werden soll. Ich habe gegoogelt das bei fehlender Umweltplakette nur ein Bußgeld genommen wird aber wozu dann der Befragungsbogen?
Bekomme ich nun einen Punkt oder wie läuft das jetzt ab wenn ich mich als Fahrer bekannt gebe ?
Vielen Dank schon mal!
3 Antworten
Wenn du dich im Befragungsbogen als Fahrer angibst, wirst du ein Bußgeld erhalten: 80 € + 28,50 € Verfahrenskosten = 108,50 €. Keine Punkte, kein Fahrverbot.
Wenn die Behörde den Fahrer bei einem Parkverstoß nicht ermitteln kann, wird sie dem Halter des Fahrzeugs nach § 25a StVG lediglich Verfahrenskosten in Höhe von 23,50 € auferlegen. Kein Bußgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Allerdings könnte es sein, dass dem Halter dann für eine bestimmte Zeit das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird. Zu den Kosten dafür kann ich leider nichts sagen.
DH, alles korrekt.
Die Fahrtenbuchauflage selbst kostet etwa 60€,
ein Verstoß gegen diese Auflage dann 100€ plus Gebühren/Auslagen.
Ich würde hier auch davon ausgehen das ich nicht mehr weiß wer an diesem Tag das Fahrzeug führte, in der Regel läuft es dann nur auf die Kostentragungspflicht des Halters nach §25a StVG hinaus.
Punkte gibt es bei Verstoß Umweltzone nicht mehr.
Nur ein Bußgeld
Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette) 80 €
wen noch in der Probezeit dann das dazu
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Diese Verstöße verlängern die Probezeit um zwei Jahre:
ein A-Verstoß zwei B-Verstöße ein Verstoß mit einem Bußgeld ab 60 Euro B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß