Prozesskostenhilfe mit Haus

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Da, insbesondere selbstbewohnte, Immobilien kein flüssiges Kapital sind geht das, du solltest allerdings die Rechungen für den Unterhalt des Hauses (Grundsteuern, städtische Gebühren, Schornsteinfeger usw. aber auch das was normalerweise in die Mietnebenkosten fällt bei der Beantragung mit einreichen, weil die Höhe der Wohnaufwendungen, auch im eigenen Haus in die Berechung ob du Prozesskostenhilfe bekommst mit einfliesst.

Hallo, das Eigenheim zählt man zum Schonvermögen. Außer es würde sich um ein Luxusanwesen handeln. Mach dir also diesbezüglich keine Sorgen. Vorallem, wenn du noch mit deinem Vater dort wohnst.

nicht die Größe des Hauses ist zur Antragstellung Prozesskosten entscheidend, sondern die Einkommenverhältnisse

noah18 
Fragesteller
 15.11.2013, 18:58

Ich weiß. Aber das Vermögen spielt auch eine Rolle, und dabei die Größe der Wohnfläche (was angemessen ist). Nur weiß ich nicht, ob das Haus mit besagter Wohnfläche für zwei Bewohner angemessen ist. Kann mir das jemand beantworten?