Ab welchem Einkommen muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

4 Antworten

Es gibt Freibeträge für den Antragsteller und den Ehegatten,  seit 1.1.17 betragen diese 688 EUR und 473 EUR. Für die Prozesskostenhilfe ist daneben auch von Bedeutung, ob Kinder im Haushalt des Antragstellers leben, wie alt diese sind und ob sie eigenes Einkommen haben.

Die kostenlose App PKHilfe17+ berechnet die Ratenhöhe bzw. stellt fest, dass ratenfreie PKH gewährt wird. Die App ist hier verfügbar:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.educ.pkhilfe

 - (Geld, Prozesskostenhilfe)
tanjasten  11.02.2017, 05:05

688 und 473 ?;was habe die Summen zu sagen? Warum 2?

educ01  13.02.2017, 11:10
@tanjasten

Hallo tanjasten,

das Bild zeigt nur eine Beispielrechnung, diese wurde mit verheiratetem Antragsteller und zwei Kindern durchgeführt. Die Zahlen 688 und 473 sind die Freibeträge für den erwerbstätigen Antragsteller und den Ehepartner. 

Es gibt zur App jetzt auch eine Webseite mit Hilfe und weiteren Informationen rund um die PKH, sie ist hier abrufbar: 

www.e-duc.de/pkhilfe

Viele Grüße

Da alle Anwälte (und vor allem auch deren Anwaltsgehilfinnen) die Antwort darauf kennen, ruf doch einfach beim nächstbesten Anwaltsbüro an, und frage unverbindlich.

Man bekommt erst gar keine Prozeßkostenhilfe, wenn man genug verdient.

amdros  26.07.2012, 11:48

da hast Du wohl etwas verkehrt verstanden..wenn man Geringverdiener ist kann man u. U. PKH bewilligt bekommen und muß es zurückzahlen wenn der Verdienst steigt..so wird es gemeint sein!!

mausilein83  26.07.2012, 11:49

Wenn man zum Zeitpunkt des.Prozesses unter dem Einkommen liegt bekommt man die ich weiß nicht genau wie lange danach, sind aber schon ein paar Jahre, kann dein Einkommen erneut geprüft werden und wenn dann wesentlich mehr verdient wird.muss zurückgezahlt werden, denke die Grenze wird so bei 1030€ liegen Plus eventuelle Freibeträge aber bin mir bei dem Betrag nicht ganz sicher...