Provisionsrückzahlung nach Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Wir haben gerade eine Diskussion unter einigen Lehrlingen der Debeka. Wir lernen alle im Juni aus und haben jetzt natürlich noch Verträge zu schreiben, doch nicht alle wollen im Unternehmen bleiben. Nun die Frage was passiert, wenn ein Azubi im Juni das Unternehmen verlässt und kurz vorher oder bereits nach ausscheiden aus dem Unternehmen ein großes Storno in dem Kundenbereich des Lehrlings kommt? Muss die erhaltene Provision dann zurückgezahlt werden und wenn ja in welche Höhe?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
3 Antworten
ja klar es gelten die allgemeinen Stornofristen des Unternehmens. Das werden wohl 5 Jahre sein... alles was innerhalb dieser Zeit noch nicht verdient ist und der Vertrag ins Storno geht muß anteilsmäßig die Provision zurückgezahlt werden. Du nächsten 5 Jahre wirst du also noch etliches zurückzahlen müssen!
nein warum auch? Die betrügen genauso wie jeder andere auch
Das sollte in den Arbeitsverträgen stehen.
Aber normalerweise ist in so einem Fall die Provision schon ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Sonst könnte man ja ständig die Versicherungsgesellschaft wechseln und in dem Zusammenhang die Verträge seiner Bekannten wieder neu abschließen.
Auch bei Lehrlingen? :o
Warum nicht? Sie haben ja schließlich auch Provision erhalten.
Und sie hätten das ja rechtzeitig einkalkulieren können. Bei den Provisionen handelt es sich schließlich um eine Extra-Zahlung.
Hmm, das finde ich schon krass! Man wird ja so schon genug unter Druck gesetzt.
du mußt es ja nicht machen....
Gibt es kein Stornoreservekonto?
und da gibt es keine Sonderregelungen bei Lehrlingen?