Arbeitsrecht, Selbstständig?

5 Antworten

Arbeitest Du für eine Firma/Gesellschaft oder für mehrere???

Wenn nur eine, kann ich mir vorstellen, dass hier eventuell eine Scheinselbständigkeit vorliegt! Dann wärst Du in Wirklichkeit eine Angestellte! Wenn es so sein sollte, würde ich in diesem Fall tatsächlich das Geld für einen Anwalt ausgeben, erst recht, wenn Du eventuell eine RSV hast. Dann hat Dein "Arbeitgeber" vermutlich einiges nachzuzahlen (Sozialversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, ....).

Liegt eine schriftliche Kündigung/Aufhebung vor?

Die wollen Dir nichts gutes, also lasse Dir nichts gefallen, gehe keine Kompromisse ein, überlege Dir gut, was Du unterschreibst, lasse Dich schon gar nicht drängeln irgendwas sofort zu unterschreiben!

In der Versicherungsbranche gibt es zum Thema Scheinselbstständigkeit andere Gesetzte. da ist es erlaubt für nur eine Gesellschaft zu arbeiten.

Ja, es liegt eine schriftliche Kündigung vor.

@AnnaSa23

Du sprichst selbst von GEHALT in Deiner Frage!

Als selbständige könntest nur Du dir selbst ein Gehalt zahlen, nicht aber das Versicherungsunternehmen. Bekommst Du Lohn/Gehaltsabrechnungen oder eine Aufstellung von geleisteten Zahlungen an dich?

@alarm67

Nennt sich nicht Gehalt, sondern "Festbezüge"...

@AnnaSa23

In der Versicherungsbranche gibt es zum Thema Scheinselbstständigkeit andere Gesetzte. da ist es erlaubt für nur eine Gesellschaft zu arbeiten.

Eben nicht !

@Apolon

Laut Gewerbeamt ist es so, dass man in der Versicherungsbranche Selbstständig für nur ein Unternehmen arbeiten kann... Sonst währen in Deutschland vermutlich 99% der Versicherungsleute scheinselbstständig...

@AnnaSa23

99% vielleicht nicht aber  ein Großteil ist Scheinselbständig.
Es wird jedoch nur in ganz wenigen Fällen verfolgt.

Was mich verwundert ist, weshalb du das nicht weißt!?

Kann es sein das du dich niemals bei der Rentenversicherung gemeldet hast?
(Prüfung/Befreiung der Rentenversicherungspflicht)  

Wenn ja, wäre das ein Armutszeugnis für dein Unternehmen! Und eine Frechheit oberdrauf, dass man dich solch einer Gefahr aussetzt!

Immerhin ist diese Problematik seit Jahren den Versicherungsunternehmen bekannt. 

@AnnaSa23

@Anna,

Du hast weder die Internetseite von mir gelesen, noch ist dir bekannt was eine Scheinselbständigkeit zur Folge hat.

Wenn eine selbständige Versicherungsvermittlerin keine Angestellte hat mit einem Mindesteinkommen von über 450 € im Monat ist sie scheinselbständig und muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Dies hat mit der Gewerbeanmeldung nicht das geringste zu tun.

Dir scheinen viele Informationen über eine selbständige Versicherungsvermittlerin zu fehlen.

Was ich auch nicht verstehe, weshalb du ständig hier mit fehlerhaften Kenntnissen glänzt und hilfreiche Hinweise von Versicherungsfachleuten ignorierst.

Alles in Allem finde ich es richtig, wenn du dir einen anderen Job suchst - und zwar einen von dem du etwas verstehst.

Der Selbständige mit einem Auftraggeber ist noch lange nicht scheinselbständig!

Handelsvertreter nach § 84 HGB sind eben nicht scheinselbständig, denn es geht nich ausschließlich um die Anzahl der Auftraggeber

Es spielen auch Dinge rein wie,

  • Weisungsbefugnis
  • Zeiteinteilung
  • Arbeitsort
  • Urlaubsplanung
  • Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

Genau dafür gibt es den V023 der DRV, um den Status rechtssicher festzustellen.

@kevin1905

ich bin für 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreit und DANACH müsste ich eine sozialversicherungspflichtigen Angestellten nachweisen,  das stimmt.

Hallo Anna,

aber in deinem Text geht einiges drunter und drüber.

Als Selbständige hat man mit niemandem einen Arbeitsvertrag und man hat auch keinen Chef und man bekommt auch kein Gehalt.

Als Selbständiger muss man ein Gewerbe anmelden und die entsprechenden erforderlichen Versicherungen wie z.B. Vermögensschadenshaftpflicht selbst abschließen.

Man benötigt eine eigene Registrierung bei der IHK und haftet auch für eine Falschberatung selbst.  Ergänzend muss man für sein sämtliches Büromaterial und sonstige Kosten  selbst aufkommen.

Mir ist nicht bekannt was für einen Vertrag du mit dem Versicherungsunternehmen hast, aber selbst wenn man ein Fixum erhält, muss man dies ans Verdienen bringen. Sollte die verdiente Provision nicht ausreichen, muss man diese Zahlungen bei Vertragsauflösung wieder zurück zahlen.

Aber vielleicht ist dies in deinem Vertreter-Vertrag anders geregelt.

 Mal ganz abgesehen von den Kosten für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich knapp 400€), Miete etc. KANN ich keine Patronen bezahlen, und erstecht nicht, wenn ich kein Gehalt bekomme???

Sorry - aber ich frage mich, was Du bei deiner Ausbildung zur Versicherungskauffrau gelernt hast.

Zumindest müsste doch auch der Unterschied zwischen einem Angestellten und einem Selbständigen erläutert worden sein.

Denn wie sonst sollte man bei seinen Kunden die richtigen Versicherungsverträge abschließen können, wenn man diesen Unterschied noch nicht einmal kennt.

Gruß N.U.

Sicherlich kenne ich den Unterschied zw. Selbstständig und AN. Mein Modell läuft aber folgendermaßen.

Ich bin Selbstständig einer Agentur unterstellt. Bekomme ein Fixum/Festbezüge, dass NICHT ins verdienen gebracht werden muss. (Azubi-Folge-Modell) und bekomme zusaätzlich meine Provision.

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, ich habe die erforderlichen Versicherungen.Haftungstechnisch bin ich, da ich seiner Agentur unterstellt bin, mit bei ihm vers.

In der Vers.branche HAT man einen Vertrag mit einer Gesellschaft und in meinem Modell bin ich auch jemandem Unterstellt! Somit kann der Vertrag auch aufgehoben/gekündigt werden!

@AnnaSa23

 und in meinem Modell bin ich auch jemandem Unterstellt!

Dies ist möglich, bedeutet aber nicht, dass du ein Gehalt bekommst bzw. einen Arbeitsvertrag hast.

Du müsstest einen Vertreter-Vertrag haben, der von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Was darin steht ist hier aber nicht bekannt.

Also bleibt dir nichts anderes übrig, als ihn selbst mal zu lesen.

Allerdings ist es in der Versicherungsbranche unüblich, dass das Fixum nicht ins Verdienen gebracht werden muss.

@Apolon

Von einer Verrechnung der Provision oder des Festgehalts bei Ausscheiden aus dem Unternehmen steht nichts. Nur, dass dafür das Stornoreservekonto da ist. Das muss aber angeblich genau so hoch sein, wie das Storno das insgesamt kommen KÖNNTE... 

@AnnaSa23

Auch bei dieser Antwort dürftest du falsch liegen.

Ein Stornoreservekonto wird bei den meisten Versicherungsunternehmen  nur für Abschlüsse bei Krankenversicherung und Renten/Lebensversicherungen aufgebaut.

Bedeutet dass ein Anteil der normal zu zahlenden Provision in das Stornoreservekonto eingezahlt wird um bei Kündigung innerhalb der Provisionshaftungszeit die Provision ausgleichen zu können.

Dies hat mit deinen eigentlichen Provisionszahlungen nicht das geringste zu tun.

Scheinbar hat man die Regularen deines Vertrages mit dir nicht richtig durchgesprochen.

@Apolon

Insgesamt sieht das nach einer Art Scheinselbstständigkeit aus.

Meiner Meinung nach ist hier ein normales Arbeitsverhältnis gegeben, wobei die gestellten Rückzahlungsansprüche (notfalls vor dem Arbeitsgericht) im Einzelnen geklärt werden müssen.

Dazu müss ein Sachkundiger die Verträge lesen.

Hast du auch dran gedacht, dass du als Selbständige eine Steuererklärung abgeben musst? Von deinen Einnahmen ist ja sicher noch keine Steuer einbehalten worden. Ich hoffe, du hast dir dafür etwas zurück gelegt. Was da jetzt gegen deine Ansprüche noch verrechnet werden darf, müsste doch in deinem Vertrag stehen?

In meinem Vertrag steht immer überhaupt nichts von einer Verrechnung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen... 
Steuern sind geklärt.

Das Stornoreservekonto darf nicht angerührt werden, so lange keine Verträge nach deinem Ausscheiden ins Storno gehen und ein ernst zu nehmender Versuch unternommen wurde den Vertrag zu retten.

Arbeitsrecht greift hier nicht. Du bist vermutlich § 84 HGB, also musst du dich an einen Fachanwalt mit dem entsprechenden Rechtsgebiet wenden.

Warst du Mitglied in einer Interessenvertretung oder einem Verband bzw. hast gewerblichen (Handelsvertreter)-Rechtsschutz?

Nein, war leider kein mitglied einer Interessenvertretung oder einen Verbandes und habe keine RS. :(

Wurdest du freigestellt?