Probezeit nach der MPU

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Wird eine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, so endet die Probezeit vorzeitig ( § 2a Abs. 1 Satz 6 StVG). In dem Fall beginnt mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit. Diese wird aber nur im Umfang der Restdauer der ursprünglichen Probezeit festgesetzt ( § 2a Abs. 1 Satz 7 StVG).

Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins nach § 94 StPO , die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Verwaltungsbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Das bedeutet, diese Zeit wird nicht angerechnet.

Fahrverbote zählen jedoch bei der Probezeit mit und die Frist läuft ohne Hemmung weiter.

Wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde dann ruht in dieser Zeit auch die Probezeit, es wird aber nichts davon gestrichen.

Insgesamt besteht sie bei Dir 4 Jahre, das zählt aber nur für Zeiträume mit Fahrerlaubnis.

Du kannst also ab dem Tag der Fahrerlaubniserteilung 4 Jahre rechnen und hängst dann einfach den Zeitraum in dem Du keine Fahrerlaubnis hattest hinten dran, es dürften dann also noch ca. 3,5Jahre sein.