Krankheit/Urlaub - Fahrerkarte im Unternehmen "Zur Aufbewahrung"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Fahrerkarte ist personalisiert auf den Fahrer.

Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers.

Die Fahrerkarte verbleibt immer beim Fahrer, nur zum Auslesen muss er diese dem Arbeitgeber oder einer zuständigen Stelle oder Behörde zur Verfügung stellen.

Wenn Dein Arbeitgeber versucht diese zu verwahren, musst Du unbedingt diese zurückfordern und in Deinen Besitz bringen.

Du bist für die Daten auf der Karte und den Gebrauch der Karte zuständig, Du bezahlst die Vergehen auf der Karte.... Will Dein Arbeitgeber die Karte jemand anders zur Verfügung stellen? Überleg mal!

Du kannst einen Missbrauch Deiner Karte nicht ausschließen, wenn Du nicht in ihrem Besitz bist. Für den Missbrauch der Karte haftest DU!

Danke für die Antwort...

Demnach ist mein "Wissen" doch noch nicht veraltet. Ich denke das bei meinem Arbeitgeber ein Mistrauen gegenüber seinen Angestellten der Grund für diese Forderung ist... Man möchte verhindern das die Fahrer "anderweitig tätig werden" nehme ich jetzt mal an - wobei ich noch nicht weiss ob sich dieses Ansinnen auf mich beschränkt oder auch andere davon betroffen sind... Immerhin gibts nun nen Grund mehr sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen...

@TheLivingFool

Natürlich kann das sein, daß er verhindern will dass sich Arbeitnehmer einen "Zweitjob" suchen.... Aber genauso kann es ja auch sein, daß Deine Karte fährt während Du Urlaub hast.... Ich würde meine Karte nie länger aus der Hand geben, nie. Das ist meine Karte, dafür bin ich verantwortlich, das ist mein Eigentum. Kannst ihn ja mal ironischer und spöttischerweise fragen ob er Dir im Betriebsurlaub mal die Unternehmerkarte zum Aufbewahren aushändigt.... :-))

@RainerB76

Tja - sollte ich tatsächlich mal machen...

nun werd ich erstmal meine Krankmeldung im Briefkasten der Firma deponieren und die Fahrerkarte bleibt schön bei mir... Bin schon gespannt was es für Reaktionen aus der Firma gibt^^

@TheLivingFool

Hier mal ein Urteil. Das Urteil hat mit Deiner Frage nichts zu tun, jedoch geht daraus hervor, dass die Karte dem Fahrer zum zuordnen ist. Es geht in dem Verfahren darum , dass ein Arbeiter die Kosten für die Karte beim Arbeitgeber einklagen wollte. Dies wurde abgelehnt, da die Karte Eigentum des Fahrers ist, im Interesse des Fahrers ausgestellt wurde (damit er seiner Arbeit nachgehen kann), also wortwörtlich: "der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen."

http://www.ra-kotz.de/fahrerkarte.htm

Eindeutig: NEIN!

RainerB76 hat schon sehr ausführlich und in gewohnt perfekter Qualität geantwortet. Dafür hat er das "Sternchen" redlich verdient. :-)

Danke Mausi. Bist ein Schatz. :-*

@RainerB76

Danke Rainer. Aber Deine Antwort hat den Stern wirklich verdient. Und da sonst keine Antwort eingegangen ist, hab ich halt ne 08/15 Antwort geschrieben, damit der Fragesteller Deine Mühe honorieren kann. :-*