Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld bei einen befristeten Vertrag?

6 Antworten

Ob du einen Anspruch auf Urlaubsgeld hast oder nicht, haengt einzig und allein von der einen solchen anspruch begruendenden Vereinbarung ab. Das kann ein Arbeitsvertrag sein (du schreibst aber, dass da nix steht), ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Schau da mal nach. Dort kann alles moegliche geregelt sein, z.B. auch, dass ein Anspruch nur in einem zu einem definierten Zeitpunkt ungekuendigten Arbeitsverhaeltnis besteht (z.B. zum Auszahlungstermin).

Das kommt in erster Linie auf die einzel- oder tarifvertragliche Gestaltung dieser Sonderzahlung an. Zudem kann sich der Anspruch aus dem AGG ergeben. Je nachdem wie lange du da warst und wenn die Zahlung mind. 3x ohne Vorbehalt erfolgt ist, besteht idR ein Rechtsanspruch.

Leider kann man diese Frage nicht verbindlich beantworten.

Schau in den Tarifvertrag, falls im AV darauf Bezug genommen wird !

Oft ist es so, dass Anspruch auf Urlaubsgeld nach 6-monatiger, ununterbrochener, Beschäftigung im Betrieb dort festgelegt ist . (IGZ)

Das kommt auf die Betriebsvereinbarung an. Urlaubsgeld ist meistens, wie WEIHNACHTSGELD, eine Jahressonderzahlung, die an Bedingungen geknüpft ist. (z.B. ungekündigtes Arbeitsverhältnis)

Nö. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers. Wenn im Vertrag nichts davon steht, bekommst du auch keins