Privatparkplatz ohne Schild?-.-

4 Antworten

Du durftest wahrscheinlich nicht da stehen, insofern hatte er Recht. Aber dafür kommt die Polizei nicht raus, vor allem, da du im Auto warst und jederzeit wegfahren konntest. Unmöglich ist natürlich, dich zu bedrohen. Das geht gar nicht und ist auch nicht erlaubt.

private abschleppdienste kommen dafür aber sehr gerne raus

sah auch ziemlich nach Hartz 4 aus

Was tut das zur Sache?

Natürlich hast Du auf Privatgeländen nichts zu suchen. Es bedarf dazu auch keines Schildes - JEDES Gelände gehört jemandem und wenn es nicht ausdrücklich als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen ist, hast Du da auch nichts zu suchen.

Natürlich wäre es schön gewesen, wenn er Dir das netter gesagt hätte...aber er ist nun einmal im Recht.

Dh,besser hätte ich es nicht sagen können.

Wenn der Parkplatz deutlich auf einem Privatgrundstück war, ja dann hat er das Recht abschleppen zu lassen oder sonstiges. (Sichtbar= außerhalb des Bürgersteigs, in der "Reihe" der Grundstücke/Häuser). Wenn es sich um einen Parkplatz handelt der auf dem Bürgersteig war und in keinster Weise als privat gekennzeichnet war, kann er nichts machen.

Hätte er den recht oder hätte ich auch irgendwelche Rechte ??

Auf den ersten Blick betrachtet würde ich mal sagen ja und ja: Er hatte sicherlich Recht damit, dass Du auf dem Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. des Mieters nicht parken darfst, auch wenn da kein Schild steht, was das ausdrücklich verbietet. Das dürftest Du nur, wenn es ausdrücklich erlaubt wäre, z.B. durch ein Parkplatz-Schild.

Andererseits hast Du natürlich ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, seine Drohungen, »mal raus zu kommen« und dann »mal zu sehen, wie es Dir dann ginge« sind natürlich mehr als deutlich übers Ziel hinausgeschossen.

Was das Gepöbel dieses Typen jedoch mit Hartz 4 zu tun haben soll verstehe ich auch nicht so ganz.