Privatinsolvenz - Angestellter und nebenbei Kleingewerbe - Errechnung Pfandungsbetrag
Hallo, ich befinde mich in der Privatinsolvenz und in einem festen Angestelltenverhältnis. Der pfändbare Anteil geht direkt vom AG an den Insolvenzverwalter. Nebenbei habe ich mit Einverständnis des IV ein Kleingewerbe laufen. Zu dieser Konstellation habe ich einige Fragen: - Wie berechnet sich der pfändbare Anteil aus dem Kleingewerbe? - Erfolgt die Berechnung des pfändbaren Anteils 1 x jährlich oder in kürzeren Zeitabständen? - Wird als Grundlage der Gewinn vor oder nach Steuer zugrunde gelegt oder sogar der Steuerbescheid des betreffenden Jahres? Es wäre toll, wenn mir hierzu ein Experte etwas sagen könnte. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Das sind ja Fragen; Du haftest selbstverständlich mit Deinem gesamten Vermögen, mit allem was Du hast. Danach läuft alles ganz normal nach Insolvenzordnung ab. Das erklärt Dir aber auch der Insolvenzverwalter im Detail.
Ihr Experte ist der IV! Sonst niemand, wenn Sie Ihre Restschuldbefreiung nicht rikieren wollen! Als staatlich legitimiert betrogener Gläubiger würde ich Ihnen über einen Umsatz im Kleingewerbe eine Falle stellen und Sie anschließend versuchen wegen Konkursbetruges zu verklagen. Dann hätte ich wieder Aussicht, mein Geld um das Sie mich gebracht haben, doch noch zu bekommen!
@schelm1.....was sollen Deine blöden Kommentare?! Hier sind Menschen, die Hilfe suchen und ich unterstelle ihnen, dass sie sich nicht mutwillig in diese Situation gebracht haben. Also, was soll das? Such Dir einen guten Psychotherapeuten, wenn Du mit Deinem Frust nicht klar kommst!!!!!!
wende dich an dein >Insolvenzverwalter< wenn du ihm das nicht verschwiegen hast (was ich glaube) sonst würdest du hier nicht fragen !!!
ein nachteil hast du (deshalb wohl dein insolvenz-) denken/schreiben sind bei mir zwei paar schuhe
Ich würde gerne verstehen was genau Sie meinen. Das was ich geschrieben habe ist so wie es da steht korrekt. Daher eben auch meine Verwunderung über diese Berechnung. Aber trotzdem danke für Ihre Beiträge. Es ist ja auch viel einfacher jemanden erstmal vorsorglich zu unterstellen, dass er die Unwahrheit sagt...
wer sagt denn hier schon die wahrheit >keiner< weil er dann die richtige meinung hört, was er aber nicht will,und diese selbst kennt (folgen)
Trotzdem schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben auf meine "unwahre" Frage zu antworten. Und jetzt kann ich Ihre Antworten auch richtig einordnen: Da ja hier eh "keiner die Wahrheit sagt", sind ja auch Ihre Beiträge genaue andersherum zu verstehen als sie dem Wortlaut nach eigentlich gemeint sind...
@schelm1.....was sollen Deine blöden Kommentare?! Hier sind Menschen, die Hilfe suchen und ich unterstelle ihnen, dass sie sich nicht mutwillig in diese Situation gebracht haben. Also, was soll das? Such Dir einen guten Psychotherapeuten, wenn Du mit Deinem Frust nicht klar kommst!!!!!!
Was sollte es für einen Sinn ergeben, wenn ich nach einer Berechnung frage und es dem IV verschwiegen haben soll? Wenn ich aber vom IV eine Berechnung bekomme, nach der der pfändbare Betrag über dem Gewinn vor Steuer liegt dann vermute ich, dass dies nicht korrekt sein kann...