Muss ich mein Leasingauto mit neuem TÜV zurückgeben?

4 Antworten

Ich vermute, Du musst das Leasing-Fahrzeug immer in Top-Zustand halten. Wenn die TÜV-Plakette frisch war, dann wirst Du mutmasslich auch frischen TÜV abliefern müssen, wenn der gerade jetzt fällig wird.

Das hier wird aber keine Rechtsberatung.

Irgendwo in Deinem Vertrag uss doch was stehen, über Zustand oder so? - Wartungsverpflichtung, etc.?

vielleicht muss er die Plakette ja auch nur putzen und polieren -das reicht dann wohl auch schon ... wenn er schreibt, in seinem Vertrag steht darüber nichts, dann darfst du getrost davon ausgehen, dass er auch genau das meint!!! Soviel würde ich einem Fragenden hier auf jeden Fall zutrauen!!! Ich vermute, du kennst Autos nur aus den mutmasslichen guten alten Matchbox-Tagen ...

@SirWilliam

Vielleicht liest Du mal ein wenig genauer? Er schrieb, er könne dazu in seinem Vertrag nichts finden.

Er hat nicht geschrieben, in seinem Vertrag stünde darüber nichts, so wie Du es behauptest.

Solltest Du bei Deiner Firma deutsche-leasing andere Erfahrungen gemacht haben, dann ist das schön für Dich. Insbesondere, da Du die Kosten für den TÜV natürlich auf andere Weise angerechnet bekommen hast, auch, wenn Du es nicht wahrhaben willst.

Leasing ist ja nichts anderes als Mieten - allerdings ist das Thema "Mieten" gesetzlich reichlich reguliert. Leasing jedoch hat einen eigenen Charakter und ist noch weitgehend unangetastet. Steht im Leasingvertrag nichts an Details über die Rückgabe, außer vielleicht der letzte Tag des Leasings und das der Restwert fällig wird, dann ist hier nichts weiter hinzu zu interpretieren: allerdings hat man betreffend des Restwertes / Wiederverkaufswertes eines Fahrzeugs schon ein gutes Argument bei neuem TÜV ... Bei meinem letzten PKW hat das allerdings keinen interessiert; hier hat sich der Händler lediglich nach den gefahrenen Km, dem allgemeinen Zustand, Scheckheftpflege und einer Tabelle gerichtet ...

Nachbrenner: eventuell hilft dir die Homepage weiter: http://www.deutsche-leasing.de

Wenn er das Gerät nach Afrika verkaufen will, dann erübrigt sich auch die Frage nach dem TÜV.

Endet der Leasingvertrag in dem Monat, in dem auch der TÜV fällig ist, kann dir - je nach Leasinggesellschaft und Vertrag - die Gebühr für TÜV und AU in Rechnung gestellt werden. Besonders wenn es zum Monatsende hingeht.

So isses.

i.d.R. - nein! Entscheidend ist jedoch der Wortlaut des Vertrages.

Da hab ich leider nichts gefunden!

@rainerle38

Keine Sorge, bei der Abgabe lässt die Leasingfirma das Auto sehr gründlich checken. Wiederverkauft wirds ja mit neuem TÜV.