Praxisfahrten L17 mit geleastem auto der eltern

2 Antworten

Das hängt vom Leasingvertrag Deiner Eltern und der Versicherung des Autos ab. Wenn im Leasingvertrag oder in den Versicherungsbedingungen und Tarifen Begrenzungen für die Fahrzeugnutzer (Z.B. alter des jüngsten Fahrers) enthalten sind, kann es Probleme geben. Wenn da keine Einschränkungen gemacht werden, sollte dem nichts im Wege stehen.

Der Leasinggesellschaft ist das in der Regel egal. Haften muss ja eh der Leasingnehmer. Wie das mit der Versicherung ist Österreich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland müssen Fahrer unter 25 gemeldet werden.