Post erhalten (Amtsgericht)?

5 Antworten

Was viele bis heute nicht verstehen und ein Irrglaube ist, dass ein Insolvenzverfahren JAHRE dauert. Das ist falsch. Ein Insolvenzverfahren dauert, wenn es schnell ist, vielleicht bis zu 1 Jahr. Danach wird das Insolvenzverfahren "beendet".

Ab diesem Zeitpunkt tritt dann die Wohlverhaltensphase ein, die am Ende mit der Erteilung der Restschuldbefreiung beendet ist, sofern diese beantragt und bewilligt wurde.

Also die Restschuldenbefreiung ist gültig? Das sind doch eig. gute Nachrichten, oder?

Deine Insolvenz wurde am 26.10.2021 eröffnet und ich gehe mal davon aus dass auch die RSB beantragt wurde. Diese Textpassage besagt somit, dass das Verfahren beendet, der Beschluss zur Erteilung der RSB damit rechtskräftig wurde und nach Beendigung der Wohlverhaltensphase ausgestellt wird.

Carlos904 
Fragesteller
 06.05.2022, 19:06

Achtung: Meine Insolvenz wurde sogar ein Jahr früher eröffnet, also November 2020.

Carlos904 
Fragesteller
 06.05.2022, 19:16

Ich kann sogar meine Insolvenz verkürzen, sobald die 35 Prozent an Schulden bezahlt habe, oder? Seit 2,5 Jahre werden mir monatlich ca. 650 - 750 Euro gepfändet. Gesamtschulden: glaube ca. 70.000€

Comp4ny  06.05.2022, 21:35
@Carlos904

Wenn die Insolvenz letztes Jahr erst beantragt wurde, dann bist du in 3 Jahren durch + 3 Jahre stehst du in der Schufa & Co.

Warum wird dir soviel gepfändet? Du weißt schon dass du ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten kannst bzw. dein vorhandenes einfach umstellen? Dann wird dir auch nichts mehr Gepfändet was innerhalb des Freibetrages liegt.

Aber ja, du kannst die Insolvenz verkürzen, wie du schon erwähnst.

Kostenlos ist eine Insolvenz in der Theorie ebenfalls nicht.
Man kann die Gebühren (ca. 1500 €) jedoch Stunden und anschließend per Antrag erlassen lassen.

Carlos904 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:03
@Comp4ny

Die Insolvenz habe ich im November 2019 beantragt.

"in Rechtskraft erwachsen" = nun gültig.

Carlos904 
Fragesteller
 05.05.2022, 16:51

Also die Restschuldenbefreiung ist gültig? Das sind doch eig. gute Nachrichten, oder?

Agamemnon712  06.05.2022, 06:02
@Carlos904

Ich weiß leider nicht, welcher Beschluß aufgehoben wurde und kann Dir Deine Fragen nicht beantworten.

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

Das bedeutet das der "Schlusstermin" vom 26.10.2021 rechtskräftig ist. Es hat wohl Widerspruch dagegen gegeben. Somit tritt die Restschuldbefreiung zu dem im Schlusstermin festgesetzten Termin eintritt. Das ist nur noch sehr schwer zu verhindern.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

§ 200 InsO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

§ 200 InsO

Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

....

das Insolvenzverfahren ist beendet