Termin bei Jugendgerichtshilfe was fragen die mich?

8 Antworten

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Auf jeden Fall wirst du zu deiner Person befragt werden, so z. B. auch, wie es bei dir in der Schule läuft, wie du mit diener Familie klar kommst. Die werden Fragen zu dem aktuellen Fall stellen, warum, wieso, weshalb du es getan hast, dein psychischer Eindruck ist auch wichtig. Du solltest offen und ehrlich, nicht rummotzen oder die beleidigte Leberwurst spielen. Gib auf die Fragen ehrliche Antworten, zeige ehrliche Reue. Der Bericht der Jgendhilfe ist entscheidend, ob dein Fall vor dem Jugendgericht verhandelt wird u. du dann auch nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst oder ob bei dir das Erwachenenstrafrecht angewendet wird. Wichtig ist, dass du auch bei der Wahrheit bleibst, kooperativ dich zeigst, aber auch einsichtig bist, dann hast du die besten Karten, mit einer geringen Strafe - ja vielleicht auch "nur" mit ein paar Sozialstunden davon kommst.

danke danke

Bei der Jugendgerichtshilfe wollen sie wissen, was Du tagsüber und abends machst. Wie häufig Dich Deine Eltern schlagen und wie häufig Du dich mit Deinen Freunden prügelst. Fehlst Du auf der Arbeit oder in der Schule? Wann brachte Dich die Polizei zuletzt volltrunken nach Hause? Wie oft wurde Dir schon der Führerschein weggenommen? Die Jugendgerichtshilfe kann Dich vor dem Knast bewahren. Sei daher kooperativ. Das sind die Guten.

Die Jugendgerichtshilfe soll Dir in Deinem Verfahren vor Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft helfen! , sagt ja schon der Name, Damit Sie dieses besonders effektiv machen können, brauchen Sie Informationen von Dir über dein bisheriges Leben, familiäre Situation, wie Du Dich im Moment fühlst, Wie es zu der Anzeige kam usw usf. Natürlich wollen Die auch wissen, wie es um Deine Psyche bestellt ist. Wichtig ist immer, das Du bei der Wahrheit bleibst und nichts verschweigst was Die von Dir wissen wollen. Die Leute von der JGH sind geschult und merken wenn Du sie beschwindelst. Sieh es positiv, das Du einen Beistand bekommst. Viel Glück!

Mit der Jugendgerichtshilfe solltest Du Dich gut stellen, sie kann nämlich entscheidend das Strafmaß beeinflussen, nämlich dahingehend, ob Du nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen wirst. Durchleuchtet wirst Du selbst (Dein psychischer Zustand), das Verhältnis zu Deinen Eltern, Dein Umfeld und so Einiges mehr.

DH

Da gibt es keine Standardfragen. aber die werden dich schon nach deinen familären, materiellen und schulischen Verhältnissen ausfragen. Damit wird festgestellt, ob Entwicklungsverzögerungen und psychische Erkrankungen feststellbar oder möglich sind... Ob du fähig bist, zu entscheiden, was richtig oder falsch, gut und böse ist, wie dein Verhalten von anderen menschen wahrgenommen wird. Dieses Votum kann einen erheblichen Einfluss auf das Urteil oder Strafmaß haben. Bei jungen Erwachsenen wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angwendet wird. Entscheiden tut allerdings der Richter.