Darf ein Arbeitgeber von Angestellten ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen?

10 Antworten

Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.

Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.

Diese Regelung gilt auch in anderen Fällen, in denen Antragsteller ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen. Nachstehend der Wortlaut des § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG: „Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.“ Dieselbe Regelung gilt für die Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug (§ 42 BZRG)

Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Besser hätte man nicht antworten können! Dafür: DH! :-)

In unserem Betrieb wird "automatisch" von jedem neuen Mitarbeiter ein polzeiliches Führungszeugnis verlangt.

Das hat nichts mit einem gezielten Misstrauen zu tun, sondern der Betrieb möchte sich nicht später mal im Falle des Falles vorwerfen lassen, er hätte leichtfertig z.B. einen wegen Betrugs vorbestraften Buchhalter eingestellt.

Wenn Du im ÖD arbeitest ist es schon selbstverständlich, dass so ein Zeugnis verlangt wird und im Grundsatz her ist es rechtens, dass der Arbeitgeber sich informieren darf und kann

Im öffentlichen Dienst ist das üblich. Du bist damit Angestellte(r) des Staates und der möchte niemanden anstellen (zumindest nicht im öffentlichen Bereich), der vorbestraft ist. Völlig legal und auch in Ordnung. Alle beschweren sich, wenn ein vorbestrafter Gewalttäter als Hausmeister im Kindergarten arbeitet. Anders kann man das nicht verhindern.

Mittlerweile ist es nicht nur im ÖD und bei Medizinern für die Zulassung Usus, sondern auch für (Kassen-)Jobs in Baumärkten, Supermärkten, Spielhallen... etc., aber ganz besonders in Pflege- und Erziehungsberufen, um sicherzustellen, dass der Bewerber bisher keine Sexualstraftaten begangen hat.