Polizeibewerbung Bayern - Konflikt mit dem Gesetz?

4 Antworten

Solange du nicht verurteilt und/oder vorbestraft bist, hast du eigentlich nichts zu befürchten (selbst das wäre kein absolutes Hindernis). Für die Bewerbung musst du ein Polizeiliches Führungszeugnis beilegen (das beantragst du bei deiner Gemeinde).

Anzeigen kann schließlich jeder jeden, dafür braucht es weder Gründe noch Beweise.

So lange du nicht vorbestraft ist, ist alles okay. Da beide Anzeigen fallen gelassen sind, bist du dafür nicht veruteilt worden. Der punkt ist, das jeder jeden anzeigen kann, aber deshalb ist er ja noch lange nicht schuldig und wird vorbestraft. Wo kämen wir denn da hin. Das würde ja bedeuten, ich könnte einfach die Person XY einer schweren Straftat bezichtigen und sie käme direkt ins Gefägnis oO

cat64k  20.11.2013, 07:42

Würde auch meinen Beruf dafür aufgeben.

Das würde ich nicht tun, bzw schreibst du in deiner Bewerbung einfach rein, das du derzeit in eine Arbeitsstelle hast und wie lange deine Kündigungsfristen sind. Wenn du wirklich die Ausbildung in der Tasche hast, kannst du immernoch in deinem jetztigen Beruf kündigen.

EndlessKeks 
Fragesteller
 20.11.2013, 20:11
@cat64k

Senkt aber meine Chancen ganz gewaltig oder? Schließlich werden ja die Leute vorgezogen die keinen haben.

Sirius66  21.11.2013, 13:43
@EndlessKeks

Hm - meinst du? Ich denke das nicht. Viele machen das auf dem 2./3. ... Weg. "Ganz gewaltig senken" - sicherlich nicht. Nicht viel nützen, vielleicht, mehr nicht.

Gruß S.

Hauptsache,Du Bist Gerichtlich Nicht bestraft

Du darfst nicht gerichtlich bestraft sein. Zudem darf kein Ermittlungsverfahren gegen dich laufen.

Da diese beiden Bedingungen auf dich zutreffen, brauchst du dir diesbezüglich keine Sorgen machen.

Gruß S.

kodi1123  20.11.2013, 21:58

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