Polizeibewerbung - Straftatenprüfung?

10 Antworten

Natürlich schauen die ins Bundeszentralregister. Wenn du mit 15 was gemacht hast, steht das nicht drin. 

Aber die Polizei hat auch ein internes Register. Das steht alles Mögliche drin, auch z.B. ob mal ermittelt wurde oder kleinere Vergehen, die wieder eingestellt wurden. 

Du musst also davon ausgehen, dass die bei der Bewerbung Kenntnis davon haben. 

Ich denke aber, dass das kein Ausschlussgrund sein muss. Wenn du offen und ehrlich damit umgehst, und die anderen  Voraussetzungen stimmen, kann es sein dass die dich trotzdem nehmen. (Die wissen auch, dass man mit 15 Probleme im Oberstübchen hat, Pubertät und so.) Es hängt eben auch davon ab, was das war.

Also normal bewerben, wenns gefragt wird, offen sagen was Sache ist.

Natürlich wird das Strafregister geprüft.

Michael383 
Fragesteller
 07.09.2016, 08:07

Also es steht nicht im Führungszeugnis drin. Steht im Strafregister alles?

Ja, die Polizei hat im Einstellungsverfahren Zugriff auf das BZR (komplett, nicht nur das Führungszeugnis!), das Erziehungsregister sowie interne Akten.

Das muss aber kein Ausschlusskriterium sein - kommt darauf an, welches Delikt du begangen hast?

Wichtig ist vor allem eines: Wenn das Thema angesprochen wird, dann rede offen darüber. Sobald du so rum druckst wie hier, hast Du verloren. 

Wie steht es in den Bewerbungsunterlagen der Polizei NRW:

"Sollten sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sein oder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie anhängig sein, wird im Einzelfall entschieden, ob eine charakterliche Ungeeignetheit vorliegt. Dies wird im laufenden Verfahren zunächst anhand der Straf- und Gerichtsakten entschieden; eine Beurteilung im Vorfeld einer Bewerbung ist leider nicht möglich."

Es wird also danach gefragt. Falsche bzw. unrichtige Antworten führen zum Ausschluß, sofern das rauskommt.

Darf man fragen wo du dich genau bewirbst? Weil soweit ich weiß wurde der mittlere Dienst doch in fast allen Bundesländern abgeschafft (?). Zumindest bei der Landespolizei.

B2T: Ja, die können alles einsehen. Ob es ausschlaggebend ist für deine Bewerbung hängt sicher davon ab, was du früher einmal getan hast.