Darf Polizei auf der Autobahn in mein Auto schauen?

5 Antworten

Hallo,

hab ja auf deine andere Frage schon geantwortet, aber hier nochmal zum besseren Verständnis:

Auf der Autobahn: In Bayern ganz klar ja, aber ziemlich sicher auch in den übrigen Bundesländern.

Einschlägig ist hierbei das Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Landes (in Bayern kreativerweise PAG (PolizeiAufgabenGesetz) genannt;) und in Artikel und nicht Paragraphen unterteilt):

Entscheidend für eine Personenkontrolle ist der Artikel 13 in Verbindung mit 21 und 22

Im Artikel 13 steht, wann eine Person zur Gefahrenabwehr kontrolliert werden darf, damit ihre Identität festgestellt wird. Hierbei ist aufgeführt (nicht abschließend!)

- Zur Abwehr einer Gefahr

- Orten, an denen Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden

- Sich Straftäter verbergen

- Personen der Prostitution nachgehen

- an so genannten "gefährdeten Orten"

Und zustäzlich noch:

5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität 

Absatz II im Artikel 13 sagt, dass die Polizei die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen kann, hierbei darf der Betroffene festgehalten werden.

Artikel 21 und 22 geben an, dass eine Person, die nach Artikel 13 kontrolliert werden darf (was ja bereits geklärt ist), auch durchsucht werden kann. Auch ihre mitgeführten Sachen (z.B. Tasche) darf durchsucht werden.

Hierbei wiederrum:

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn

6.

es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.

Auf der Autobahn darf also dein Kofferraum durchaus kontrolliert werden:)

Das Auto ist übrigens auch nicht durch den Begriff "Wohnung" geschützt.

Def.: Eine Wohnung ist jeder Raum, welcher dem Einzelnen zur
Wahrung/Entfaltung seiner Privatsphäre zu dienen bestimmt ist und der der
Zugänglichkeit/Einsicht der Öffentlichkeit entzogen ist (seit BVerfGE 32, 54). Das liegt bei einem Lkw, dessen  Führerhaus verhängt werden kann und in dem der Lkw-Fahrer nächtigt vielleicht vor, bei einem Pkw aber nicht...

Top Danke

@LHermes19

Ich hab mir hier gerade die anderen Antworten durchgelesen: Ja dürfen sie, ja dürfen sie, ja dürfen sie... wieso hab ich bei einer Kontrolle eigentlich nie solche Bürger? XD

Nein, wie gesagt, auf der Autobahn ist das alles ok, aber pauschal dürfen wir das nicht:)

Gern.

Zunächst einmal: dein Auto ist ein mitgeführter Gegendstand und ist nicht einer Wohnung oder Haus gleichgestellt! Die Polizei darf daher in deinen Kofferraum und kann dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten als Begründung wählen. Z.B. Ladung, Einbrecher, die sich über die Autobahn absetzen, drogentransporte u.ä.

Doch ein Auto ist wie meine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl vom Richter geht da nix

@LHermes19

Nein das stimmt nicht. Ein Auto ist keine Wohnung;) Außerdem heißt es nicht Durchsuchungsbefehl, sondern Durchsuchungsbeschluss (ist juristisch ein erheblicher Unterschied;))

Und witzig das mein Auto ein mitgeführter Gegenstand sein soll haha wenn dann bin ich der mitgeführte Gegenstand ohmann

@LHermes19

Schlichtweg falsch!

Artikel 13

Unverletzlichkeit der Wohnung

Hier geht es darum, dass wir bestimmen dürfen, wer in unsere Wohnung darf.

Das sagt das Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung

Kein Fremder darf eine Wohnung betreten, wenn es derjenige, der in der Wohnung wohnt, nicht erlaubt. Wenn es an eurer Tür klingelt, bist du nicht verpflichtet, die Person hereinzubitten.
Ausnahmen gibt es nur im Notfall. Zum Beispiel wenn es brennt und die Feuerwehr löschen muss. Ansonsten muss man niemanden in seine Wohnung lassen.

Ja sicher... sie dürfen stichprobenartig mal Fahrzeuge genauer unter suchen es könnte ja sein das du irgendwelche illegalen Sachen dabei hast z.B. Drogen Waffen wie z.B. Butterflys usw.

Nein geht nicht

Und ein butterfly ist keine illegale Waffe sonder in verbotener Gegenstand

@LHermes19

Und wo steht das: im Waffengesetz ;- )

Zunächst mal dürfen sie fragen. Wer freiwillig aufmacht, der ist ja mit der Kontrolle einverstanden.

Verweigert der Autofahrer die Kontrolle, dann müssten die Beamten einen auf Tatsachen begründeten Verdacht auf eine Straftat vorweisen können.

Sie können aber auch einfach nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten fragen. Und sie dürfen selbstverständlich auch Profil, Zustand und Luftdruck des Reserverades überprüfen. Diese Dinge kannst du ihnen nicht verweigern.

Also einen Blick in den Kofferraum können sie auch ganz ohne Verdacht bekommen.

Hahah ja das stimmt aber in meine Gepäck oder Handschuhfach oder im Auto dürfen sie nicht

@LHermes19

@LHermes

Lass dich von mir kontrollieren und wehre dich dagegen rechtlich, von mir aus auch körperlich. Du wirst in jeglicher Hinsicht den Kürzeren ziehen. 

Hach... ich mag diese Möchtegernrechtssachverständigen. Sie bereiten echt Vergnügen mit ihrer Weltanschauung. 

Ein Reserverad ist meines Wissens nicht in der StVZO vorgeschrieben? Dessen Überprüfung also Willkür!

@Still

Es ist nicht vorgeschrieben, muss aber sofern vorhanden, in betriebssicherem Zustand sein. Damit wiederum keine Willkür.

@Interesierter

Also wenn ich vier abgefahrene Reifen auf Felge im Kofferraum habe, bekomme ich dann eine Anzeige ; - ) sorry, aber dein Beispiel gilt nicht! denn wenn ich es nicht haben muß, darf die Polizei auch nicht gucken, ob ich es im Kofferraum habe. 

Verweigert der Autofahrer die Kontrolle, dann müssten die Beamten einen auf Tatsachen begründeten Verdacht auf eine Straftat vorweisen können.

Schade. Ich fand deine Antworten oder Kommentare bisher ganz gut. Dass du dir nun diesen Lapsus leistest, wundert mich. 

Polizeikontrollen richten sich nur in absoluten Ausnahmefällen nach der StPO. In der Regel wird nach (Landes- oder Bundes-) Polizeirecht kontrolliert. Und da sind die Schwerpunkte ganz anders und vor allem die Eingreifschwelle recht tief. Für eine Kontrolle und Durchsuchung muss i.d.R. weder eine Straftat noch Gefahr im Verzuge vorliegen.

@furbo

Was du eingangs schreibst, ist schon richtig, nur ist eine willkürliche Durchsuchung des Fahrzeuges auch nach den Polizei-Gesetzen der Länder nicht generell möglich.

@furbo

Für eine Kontrolle und Durchsuchung muss i.d.R. weder eine Straftat noch Gefahr im Verzuge vorliegen.

Rechtlich haltloser Unsinn.

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/402/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechte/

Willst du auch mehreren Leuten mit 2 Staatsexamen und ( zumeist ) großer Erfahrung ( also Rechtsanwälten ) widersprechen?

@LHermes

Lass dich von mir kontrollieren und wehre dich dagegen rechtlich, von mir aus auch körperlich. Du wirst in jeglicher Hinsicht den Kürzeren ziehen. 

Hach... ich mag diese Möchtegernrechtssachverständigen. Sie bereiten echt Vergnügen mit ihrer Weltanschauung.

Der Typ repräsentiert wirklich den Staat durch und durch. Könnte Nachfolger von Rainer Wendt werden.

Wendt würde "seine" Polizisten auch nicht verteidigen, wenn sie seine Frau umgebracht hätten....

@MaikGold

Das "nicht" im letzten Satz weg denken.

Woher willst Du wissen, dass die Polizei keinen Verdacht hatte?

Weil ich keine Anhaltspunkte liefern kann wenn ich auf der Autobahn Auto fahre??