Plicht zum Rentenversicherung bei nebenbei Freelancing (als vollzeit Arbeitnehmer)?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an...

Hast du einen Arbeitgeber mit Minijob als geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Minijob), dann gilt bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Hast du einen Arbeitgeber als Übungsleiterpauschale mit 3.000€ im Jahr, dann wäre diese Übungsleitertätigkeit sozialversich.- und steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html

Hast du jedoch einen Auftraggeber als freiberuflichen, selbstständigen Nebenerwerb:

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

Näheres in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Gruß siola55

rinh2000 
Fragesteller
 17.03.2022, 20:46

Danke!

siola55  18.03.2022, 00:20
@rinh2000

...und Dankeschön für deinen Stern - freut mich sehr ;-)