PKH bewilligt, Abrechnung aus der Staatskasse oder dennoch nach normalen RVG?

2 Antworten

Prozesskostenhilfe zahlst Du gem. Ratenplan direkt an die jeweilige Kasse des Bundeslandes zurück, welches dir die PKH bewilligt hat.

In Schleswig-Holstein ist das z.B. die Landeskasse Schleswig-Holstein.

In der PKH sind bereits die Gebühren Deines Anwalts und des Gerichts berücksichtigt.

Der Anwalt bekommt die geringere PKH-Vergütung aus der Staatskasse

Wenn du irgendwie an Geld kommst (Vergleich, Urteil), wirst du auf jeden Fall einen Teil oder alles für die PKH zurückzahlen. Ob der Anwalt dort die normalen Gebühren geltend machen kann, kann ich dir nicht zu 100 % sagen. Du kannst dich aber ohne Probleme telefonisch an den zuständigen Rechtspfleger bei Gericht wenden.