Pizzalieferant

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Hier. Hab mal meinen bevorzugten Pizzadienst angemailt.

Das ist das Feedback auf meine Anfrage:

........Sehr geehrter Herr (censored),

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage. Unsere Rechtsabteilung sagt dazu, dass der Kunde, wenn er etwas bestellt, verpflichtet ist, den Rechnungsbetrag in angemessener Form bereitzuhalten, und das heißt natürlich, dass ein Rechnungsbetrag von 6,90 Euro nicht automatisch mit einem 50-Euro-Schein bezahlt werden kann. Wir empfehlen, im Laden anzurufen und die Bezahlung mit einem großen Schein anzukündigen, damit der Fahrer Wechselgeld bereithalten kann.

Die Frage, was "gemessen" ist, ist etwas, über das man sich sicher trefflich streiten könnte. 50 Euronen sind heute ein gängiges Zahlungsmittel.

Besondere Rechte hast Du keine.

Mit der Bestellung der Pizza hast Du einen rechtsgültigen mündlichen Vertrag abgeschlossen.

  1. Du hast eine Ware bestellt, diese wird Dir vereinbarungsgemäß geliefert, und befindet sich solange im Besitz des Pizzaliferanten bis Du Deinen Teil des Vertrages erfüllst.

  2. Durch Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises geht die Ware in Dein Eigentum über und Du kannst ab diesem Zeitpunkt darüber frei verfügen.

Gute Antwort!!! Lesen Sie unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. :-)

@Mainzel

Könnte es Probleme geben, wenn jemand des Lesens nicht mächtig ist ...?

Dann darf man dem ein Trinkgeld geben ;-) Ich glaube, 100er müssen die nicht annehmen, dann nimmt er das Essen wieder mit.

wie viel wechselgeld soll der pizzalieferant denn haben. wenn er drei pizzen rausfährt und die ersten beiden kunden zahlen den pizzalieferant mit einem fuffi, dann wirds beim dritten kunden halt eng mit dem wechselgeld

solltest du nicht unbedingt mit nem 500er bezahlen wollen, sollte er eigentlich die lieferung dalassen. dusolltest dann später bezahlen können (zumindest als stammkunde).