Erbrecht und Pflichtteil zu nicht europäischen Ländern?

2 Antworten

Das ist kompliziert. Zunächstmal ist die Frage, welches Recht gilt. Schon diese Frage wird von den unterschiedlichen Rechtsnormen oft unterschiedliche beantwortet, so das es zu sogn. hinkenden Recht kommen kann.

Für das deutsche internationalen Erbrecht wäre die Staatsangehörigkeit entscheidend. Bei den Philippinen wohl auch, ( http://www.internationales-erbrecht.de/artikel/detail/1/internationales-erbrecht-ipr-philippinen///schrift/98.html ) so das wohl deutsches Erbrecht anzuwenden wäre.

Einen Pflichtteil gibt es, wenn es ein Testament gab und sie enterbt wurden.

Nun hatte er dort ein Haus und eine kleine Familie

Nun kommt es noch darauf an, ob und in welchen Güterstand Ihr Vater verheiratet war.  War er nicht verheiratet und gibt es kein Testament, würden alle Kinder zu gleichen Teilen erben.

schätze, deine Ansprüche kannst nur dort anmelden; das wird wohl nur über einen RA und Gericht möglich sein, Zahlen wirst du alles. http://www.roedl.de/themen/neues-erbrecht-deutsche-ausland