Pflichtpraktikum, Krankenkasse, Bafög?

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Hallo,

1) Ja, bekommen deine Eltern weiterhin für dich. Du bleibst ja eingeschrieben, wie immer die Immabescheinigung einreichen.

2) Schwierigeres Thema. Einkommen aus einem Pflichtpraktikum wird zu 100% angerechnet und auf den BWZ verteilt. Da kommst du nicht raus, egal was du tust. Das wären 4950€ in den 3 Monaten. Das verringert also deinen Bafögebetrag von 09/21 bis 08/22 um 412,50€ pro Monat. Da du den Höchstsatz bekommst wirst du weiterhin Bafög bekommen, nur eben 412,50€ weniger als jetzt.

3) Wenn du es erst im April mitteilst, dann musst du eben zurückzahlen, was du zu viel bekommen hast. Und dass eben sofort. Das wären dann von September bis April 3.712€. Ab Mai wird dein Bafög um die 412,50€ gekürzt. Du solltest mit deinem Bearbeiter reden, ob es möglich ist die Rückforderung mit dem anderen Geld zu verrechnen. Folgeantrag kannst du natürlich stellen, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

4) Das solltest du am besten mit Krankenkasse und Arbeitgeber klären. Da kenn ich mich nicht aus.

5) Nein, Kfw-Kredit wirkt sich gar nicht aus, da es ein 100% Kredit ist. Du kannst auch nicht mehr verdienen.

6) Da wird (so vermute ich) was abgezogen, aber du kannst es dir im Jahr 2023 wieder holen durch eine Lohnsteuererklärung. Da kann dir dein Arbeitgeber bessere Informationen geben.

Und weil du öfter fragst, ob du dich kümmern musst oder man auf dich zu kommt: DU musst dich immer kümmern. Du willst ja was von ihnen, deswegen niemals auf die anderen warten.