Pflegehilfskraft - alleine

5 Antworten

Solange du die Situation bei deiner Chefin ansprichst und dass das nicht rechtens ist, bist du auf jeden Fall fein raus. Da du ja auf Anweisung handelst. Aber auch sonst sollte dir eigentlich nichts passieren. Wenn allerdings etwas schief läuft, könnte es komplizierter werden. An deiner Stelle würde ich noch heute in die Gewerkschaft eintreten und die Situation direkt ansprechen, sowohl da als auch im Betrieb. Es ist auf jeden Fall NICHT in Ordnung.

Hallo,

deine Chefin ist alleine verantwortlich.

Das Problem ist vielleicht, daß du gegenüber Außenstehenden zur Schweigepflicht verpflichtet bist.

In dem Fall warst du dich unsicher, ob es mit rechten Dingen ginge, und du hast dich jemandem anvertraut...

Wenn deine Chefin deswegen dicht machen muß, kann sein, daß du dein Arbeitsplatz verlierst.

Die andere Seite ist, daß man eine ungelernte Kraft unmöglich alleine mit bettlägerigen dementen Patienten lassen kann, es sei denn, deine Chefin schaut regelmäßig nach dem Rechten (nachts wird es kaum der Fall sein ?!) oder eine Dienstbereitschaft ihrerseits ist gegeben : d.h. sie ist für dich jederzeit erreichbar.

Nun, weiß ich aus eigener Erfahrung, daß solche "Zustände" in Heimen herrschen, auf Grund von Sparmaßnahmen und mangels geschulten Personals.

Das Thema könntest du in einer Gesprächsrunde (morgendliche Übergabe) geschickt in der Besprechung einbauen: wie z. B. ich habe mal gelesen, daß es nicht zuläßig wäre, Hilfskräften die Pflege von dementen Patienten ohne zuständige Aufsicht zu überlassen".

Emmy

Wenn aus dieser illegalen Arbeitssituation etwas passiert, ist immer der zu belangen, der diesen Dienst so angeordnet hat, das kann für die Chefin problematisch werden, dir kann nichts passieren, solange man dir keinen fachlichen Fehler nachweisen kann. Trotzdem solltest du die Chefin darauf hinweisen und vorsichtshalber die Dienstpläne, aus denen deine illegale Arbeitseinteilung hervorgeht, für dich als Beweismittel kopieren. Im Notfall hilft in solchen Situationen eine Selbstanzeige meist sehr zuverlässig, sie ist aber auch nur das letzte Mittel.

Dich selbst gar nicht. Wenn, dann deinen Arbeitgeber...

Oh je... Deswegen bleib ich lieber in der Klinik...

Habt ihr einen Springer zur Verfügung, der vorbeikommt oder angefunkt werden kann? So kenn ich das von Erzählungen aus Pflegeheimen.

Du meinst eine examinierte Kraft als Springer? Aber damit wäre das Problem, dass sie KPH ist und nicht alleine Nachtdienst machen darf, doch nicht gelöst, oder?

@eineFrage89

Ist aber glaub ich in der Praxis weit verbreitet :-/