Pflegefachhelfer...selbstständig oder freiberuflich?

9 Antworten

Du wirst als Pflegehelfer mit keiner Pflege u. Krankenkasse ab rechnen können, da du keine Zulassung zu den Kassen erhalten wirst. Du kannst deine Rechnungen an deine Kunden privat stellen mehr nicht. Außerdem darfst du auch nur Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung erbringen. Behandlungspflege ist für Pflegehelfer absolut tabu. Du müsstest mind 20-25€/h abverlangen, denn du musst deine Sozialabgaben, deine Steuern, deine Versicherungen , deine "Betriebskosten usw. , von diesem Bruttoumsatz selbst begleichen. Welcher Pflegebedürftige kann sich das leisten? dann kannst du dir auch selbst ausrechnen wie viele Kunden du benötigst um auf ein annäherndes Brutto von 2500€/Monat zu kommen. Dann kommt die Frage auf: wie willst du alleine deine Kunden an 365 Tagen rund um die Uhr versorgen? Krankheit, Urlaub, Wochenende, Feiertage? Willst du rund um die Uhr an 365 Tagen arbeiten? Ihr stellt euch das immer so locker und cool vor. Aussteigen aus dem Pflegeheimstress. Eigener Herr anfangen /aufhören wann ich will. So klappt das nicht.

Du könntest als Einzelpflegekraft n. § 77 SGB XI mit den Kassen einen Versorgungsvertrag abschließen, dazu benötigst du aber das 3 jährige Examen und hast etl. weitere Auflagen zu erfüllen

Schaue hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html

du bist keine pflegefachkraft - kein dreijährige ausbildung - das geht nicht - auch keine zulassung durch die pflegkassen

lilianasky 
Fragesteller
 27.03.2012, 10:10

was geht nicht??

Als Pflegehelfer kannst Du Dich nur auf rein körperliche Pflege oder in beratener Funktion (mit viel Erfahrung) tätig werden, und das als "ein Mann Betrieb" funktioniert nur mit einem großen finanziellen Hintergrund. Denn man muß viel Werbung machen und dann, wenn man glück hat kann man einen Kundenstamm aufbauen. Wenn Du alleine bist, brauchst Du auch für Deine Urlaubs-, Frei-, oder auch Kranktage eine Ersatzregelung Ich würde Dir Raten die dreijährige Ausbildung zu machen, damit Du auch in den medizienischen Bereichen abgedeckt bist, die möglichen Kunden bekommen oft Medis, die nicht von Pflegehelfern verabreicht werden dürfen und zwei Pflegedienste nimmt kaum einer, dann doch lieber einen etwas teuereren aber dann alles mit der nötigen Kompetenz und Komplettversorgung.

Hallo...

danke für die Antworten...vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen... und zwar war ich heute bei einen Vorstellungsgespräch...und die Dame meinte das Sie mich auf 20 Stunden anstellt und der rest der Stunden was ich arbeite auf Selbstständiger Basis.

Jedoch bin ich mir nicht sicher ob Sie mich dann auch nur die 20 Stunden arbeiten lässt und mehr nicht. Da Sie meinte das sie unbedingt jemanden einstellen müssen wegen irgendwelchen Abgaben.

Also was meint ihr ist es gut sich für 20 Stunden fest anzustellen oder nicht?

Und dann kommt dazu... ich habe ja beim Finanzamt die Steuernummer für eine Abbruchfirma beantragt. Muss ich dann nochmal für die Pflege eine Steuernummer beantragen??

lilianasky 
Fragesteller
 21.03.2012, 12:16

und nochwas muss dann auf den Gewerbeschein stehen das ich das Gewerbe NEBENBEI mache oder als Haupt arbeit habe??

Das kommt darauf an, was du machst ! Wenn sich deine Pflege auf Ankleiden, Bekochen, Waschen etc. beschränkt, ist das Gewerbe. Nur, wenn du vorwiegend medizinisch tätig bist, wäre das eine freiberufliche Tätigkeit.

Da du als Person ohne qualifizierte medizinische Ausbildung nix medizinisches machen darfst, ist wohl eindeutig Gewerbe.

lilianasky 
Fragesteller
 20.03.2012, 22:43

Vielen Dank für die Antwort :-)