Wer kennt sich mit der Hausengel GmbH aus?

8 Antworten

Hallo Iwona, Scheinselbständigkeit wird auch nicht durch Franchise aufgehoben. Das ist einfach eine Lügengeschichte. Ich würde sehr vorsichtig sein mit einer Firma, die in grossem Stil aus Selbständige setzt. Das ist pure Ausbeutung - sowohl der Betreuerinnen als auch der Familien, denn im Falle der festgestellten Scheinselbständigkeit ist allein die Familie dran - und die Firmen (Hausengel oder wer auch immer mit den Selbständigen arbeitet) waschen sich die Hände in Unschuld. Ausserdem werden keine Pflichtbeiträge für Sozialversicherung gezahlt und nur minimal Beiträge für die Krankenkasse, die auch nur in der Zeit in Deutschland zahlt. Rentenbeiträge sowieso nicht. Mein Tip - eher die Finger davon lassen. Viele Grüße willie

Hallo,

Ich denke, dass umfassende Infos wohl über den Bundesverband, der mehrere Agenturen vertritt zu bekommen sind. Ausserdem sind dort auch ziemlich viele Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten siehe bhsbh.de

Übrigens auch unter www.carework24.de dort sind die Möglichkeiten, die es augenblicklich gibt, sehr schön nebeneinander gestellt, ohne Partei für die eine oder andere zu ergreifen.

Ich persönlich habe als Sozialarbeiter im Sozialdienst sehr gute Erfahrungen mit GKT-Serwis gemacht, die mir übrigens auch von der zuständigen Pflegeberatung indirekt nahe gelegt wurde. Ich habe von meinen Klienten bisher nichts schlechtes gehört.

Viele Grüße Willie

Hallo, sei da bloß vorsichtig! Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Fall von Scheinselbständigkeit und als das rauskam war das alles echt nicht lustig. Ihr seid ja schon genug beschäftigt mit der pflegebedürftigen Person, da wollt ihr euch doch nicht auch noch solchen Ärger aufbürden...

Es gibt prinzipiell 2 legitime Grundmodelle der Anstellungsmöglichkeiten von polnischem Pflegepersonal. Der dazu gehörende organisatorische Aufwand und finanzielle Auswirkungen sind sehr unterschiedlich.

  1. Tritt Bundesagentur für Arbeit als Vermittler auf, wird der Betroffene oder der nahe Familienangehörige zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Zwischen der Familie und der Betreuungskraft wird dann eine individuelle Vereinbarung sowohl über die Vergütung als auch über die zu erbringende Dienstleistung getroffen.
  2. Der Dienstleistungsvertrag kann aber auch direkt mit einem polnischen Unternehmen, gegeben falls durch eine deutsche Vermittlungsagentur, abgeschlossen werden. So wird man zum Auftraggeber und nicht zum Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis wird hier zwischen der Betreuungskraft und der polnischen Firma geschlossen. Die anfallenden Kosten für Kunden variieren ziemlich stark.

Die obigen Modelle der Beschäftigung gelten als durchaus legal. Selbständige Personen in der Branche hingegen laufen Gefahr, als scheinselbständig eingestuft zu werden.

also ich würde trotzdem diesen Weg einer Selbstständigen Polinnen nicht gehen. Wenn der Staat dann per Gerichtsbeschluss dazu kommt, dass die polnische Pflegekraft Scheinselbstständig ist, kann auch Hausengel nicht dagegen tun.. Die Vermittlungsagentug ist definitiv nicht rechtlich anfechtbar. Zur Konsequenz werden immer die Familien und die Betreuerin gezogen. Scheinselbständigkeit liegt immer dann vor, wenn der Gewerbetreibende seine Dienstleistungen nicht mehreren Kunden gleichzeitig anbieten kann. Bei einer 24 Stunden Betreuung ist das auch nicht der Fall - daher liegt eindeutig eine Scheinselbständigkeit vor. Hausengel haben meiner Meinung nach das Konzept, dass sie garantieren, das die Betreuerin mehrere Auftraggeber innerhalb eines Jahres bekommt- das ist alles. Die rechtliche Grauzone der Scheinselbständigkeit ist damit trotzdem gegeben. Auf der Seite www.altenpflege-haushaltshilfen.de unter Recht ist zu entnehmen, dass lediglich über das Entsendegesetz, die Betreuerin ist im Heimatland angestellt, eine legale Möglichkeit existiert. Oder die Betreuerin direkt als Arbeitgeber einstellen.