Pfändung vom Netto Auszahlungsbetrag oder vom Netto unbereinigt?
Hallo,
der Pfändungsbetrag laut Tabelle wir der vom Netto Auszahlungsbetrag ermittelt, sprich was wirklich auf meinem Konto landet oder vom Netto, welches unbereinigt ist ? Habe auf meinem Gehaltszettel halt beide "Nettos" drauf und berechnet wurde der Pfändungsbetrag anhand des höheren Nettos was unbereinigt ist und somit ist die Summe natürlich viel höher ! Da ich aber de facto ein kleineres Netto als Auszahlungsbetrag habe, ist das natürlich schlecht, da mehr Pfändung. Ist das richtig so ? Danke
2 Antworten
Ja, das ist korrekt. Die Begründung liegt darin, dass Du gegenüber Deiner Gläubiger nicht besser gestellt werden sollst, nur weil Du einen Firmenwagen hast, der Dein Netto mindert.
Du solltest Dir also mal durchrechnen, wie Du besser dran bist. Z.B. ob Du auf Privatnutzung - und damit die 1% Regelung - verzichten kannst.
Was wird den bei deinen Netto auf dem Lohnzettel denn noch abgezogen ?
Also was sind die bereinigten Positionen.
Es gibt ja einnige bei Audi zum beispiel die sich da ein Auto gekauft haben- da wird es gleich vom Netto abgezogen.
Sowas Interesiert den Insolventsverwalter nicht. da wird der hohe Nettolohn als maßgabe genommen- da das auto ein Luxus ist
Firmenwagen (214 EUR) und Anteil PV und KV vom Arbeitgeber. Ist halt ein Netto unterschied von ca. 650 EUR mehr dessen Grundlage genommen wird aber welchen ich nicht im Auszahlungsbetrag habe.