Pfändung vom Netto Auszahlungsbetrag oder vom Netto unbereinigt?

2 Antworten

Ja, das ist korrekt. Die Begründung liegt darin, dass Du gegenüber Deiner Gläubiger nicht besser gestellt werden sollst, nur weil Du einen Firmenwagen hast, der Dein Netto mindert.
Du solltest Dir also mal durchrechnen, wie Du besser dran bist. Z.B. ob Du auf Privatnutzung - und damit die 1% Regelung - verzichten kannst.  

Was wird den bei deinen Netto auf dem Lohnzettel denn noch abgezogen ?

Also was sind die bereinigten Positionen.

Es gibt ja einnige bei Audi zum beispiel die sich da ein Auto gekauft haben- da wird es gleich vom Netto abgezogen.

Sowas Interesiert den Insolventsverwalter nicht. da wird der hohe Nettolohn als maßgabe genommen- da das auto ein Luxus ist

JeckerJeck 
Fragesteller
 05.02.2018, 17:02

Firmenwagen (214 EUR) und Anteil PV und KV vom Arbeitgeber. Ist halt ein Netto unterschied von ca. 650 EUR mehr dessen Grundlage genommen wird aber welchen ich nicht im Auszahlungsbetrag habe.