Einsicht in Anderkonto?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, dann hast zu Beginn der Insolvenz kein eigenes Girokonto mehr eröffnet, sondern der Treuhänder hat ein Anderkonto eingerichtet? Diese Variante höre ich heute das erste Mal, kann aber durchaus legitim sein.

Mit Beginn der Wohlverhaltensphase ist die Insolvenz aber beendet. Der Treuhänder hat nur noch Anspruch auf den pfändbaren Teil des Einkommens. Auch die Steuererstattungen bekommt er nicht mehr.

Ob Du Einsicht in der Anderkonto bekommst, würde ich mit dem Insolvenzgericht abklären. Einfach mit Deinem Aktenzeichen dort anrufen. Du wirst dann mit dem für Dich zuständigen Rechtspfleger verbunden und mit dem kannst Du das Problem mal besprechen. Der Rechtspfleger ist übrigens während des ganzen Verfahrens Dein Ansprechpartner, nicht der Treuhänder. Der vertritt nur die Gläubiger. Mal sehen, was das Gericht zu der Sache sagt.

Viel Erfolg

Hallo danke für die Antwort. Ich hab kein Konto Lohn geht auf das meiner Frau. Dies ist aber abgeklärt. Mein Lohn welcher gepfändet wird überweist mein Arbeitgeber immer an dem Treuhänder. Ich überweise auch immer etwas auf das sogenannte Anderkonto. Da bei mir nur 2,5 Unterhaltsberechtigt sind. bekomme dann immer den Betrag X genannt diesen überweise ich. Inzwischen ist es aber alles so unübersichtlich. Damals Konto Auflösung ging Geld an den Treuhänder der, Steuererstattung auch und was ich immer überweise. Daher will ich einfach mal Einsicht nehmen.

@Lumina86

Hallo,

ich glaube, dass das schwierig wird. Egal ob es jetzt ein Anderkonto oder das normale Konto vom Treuhänder wäre, es gibt gegenüber dem Treuhänder keinen Anspruch auf eine Art Zwischenübersicht.

Nicht mal zum Ende der Insolvenz gibt es eine Zahlungsübersicht. Am Ende wird nur die Höhe der Insolvenzmasse genannt. Davon werden unglaubliche Gebühren des Treuhänders abgezogen, dann die Gerichts- und Verfahrenskosten und der Rest wird dann an die Gläubiger verteilt.

Aber auch diese einmalige Endübersicht ist nicht sehr übersichtlich oder verständlich.

Wenn Du das Gefühl hast, der Treuhänder hat zuviel bekommen, dann bist Du dummerweise in Beweisschuld. Du müsstest es dann aufstellen und dem Gericht darlegen. Das Gericht kann dann den Treuhänder um Stellungnahme bitten.

Mehr wird aber nicht möglich sein.

Trotzdem viel Erfolg

Der Pfändbare Teil geht auf das Konto

Du weisst doch was du jeden Monat an Geld zur Verfügung hast oder? Jeden Monat vom ersten bis zun letzten Tag dass gleiche. Der Verwalter kann deine Kontobewegungen nachschauen du aber nicht bei ihm. 

Nein das kann und darf mein Treuhänder nicht. Wäre wenn dann neu?!

Du kannst den Treuhänder (heißt in der WVP so) fragen, Anspruch darauf hast Du nicht.

Du kannst Doch an Deinen Kontoauszügen sehen was alles an den Treuhänder gegangen ist,

Das ganze ist so unübersichtlich, versehentlich doppelt überwiesen. Dann hatte der Treuhänder Geld was überwiesen habe irgendwie nicht gesehen. Laut meiner Rechnung sind seid Beginn 2200€ drauf letztens am Telefon hieß es es wären 1400€ wird am Jahres Ende verteilt oder erst ende der Insolvenz

@Lumina86

Na wenn er Dir am Telefon Auskunft gibt wird er wohl auch einen Ausdruck machen.

okay Danke aber verpflichtet wäre er dazu nicht? Laut Insolvenz recht ?

@Lumina86

Nein, ein Verpflichtung ergibt sich nicht aus der InsO.

Doch kann er. Jederzeit darf er sich einen Einblick verschaffen. Er verwaltet dein Vermögen über die ganze Insolvenzzeit 

Das stimmt nicht ich darf soviel Geld ansparen wie ich will... Er bekommt monatlich den Teil vom Lohn der Rest ist meins.

Stimmt hast recht. Habe die WVP übersehen. Mein Fehler.