Person angefahren?

15 Antworten

deine Darstellung der Polizei bekant machen, scheinbar hat jemand den Vorfall und das Kennzeichen der Polizei gemeldet, es wäre natürlich gut, wenn die betroffene Person aussagen könnte, vielleicht kannst du sie ausfindig machen

Zunächst mal ist deine Cousine an der Reihe, die Frage der Polizei zu beantworten. Das sollte sie wahrheitsgemäß tun.

Im Anschluss daran wird sich die Polizei wohl mit dir in Verbindung setzen und erklären, was sie von dir will.

Nach deiner Schilderung - die du genau so auch der Polizei zu Protokoll geben kannst - ist im Grunde nichts passiert. Ob doch etwas passiert ist, ist erst zu klären.

Bis dahin: Ruhe bewahren. Noch ist dir nichts vorgeworfen wurden, also gibt es nicht den geringsten Anlass, zu einem Anwalt zu rennen.

Und sich ohne Anwalt selber mit seinen Zeugenaussagen reinreiten?

@ariane67

Für eine Zeugenaussage hats noch nie einen Anwalt gebraucht.

@ariane67

In der Frage steht exakt nichts, mit dem sich der Fragesteller in irgendwas "reinreiten" könnte. Ob mit oder ohne Anwalt.

 Was hier von wegen Fahrerflucht begangen gesagt wird, ist völliger Käse!  Du wolltest deine Kontaktdaten hinterlassen, das wurde nach deiner Schilderung eindeutig abgelehnt! Es ist völlig jenseits jeglichen Gedankens von Fahrerflucht! Blöd ist halt nur, wenn es jetzt mit Zeugen oder so Schwierigkeiten gibt, wenn unterschiedliche Geschichten erzählt werden sollten… 

Grundsätzlich stimmt es, dass du, wenn eine Person mit möglichen Schaden beteiligt ist, du für deine eigene Sicherheit auf jeden Fall die Polizei rufen solltest! Du bist aber grundsätzlich nicht verpflichtet die Polizei zu rufen! Aber es kann dir halt zum Nachteil gereichen an, wenn es um die Aufklärung des Sachverhalts geht… Ich würde aus Prinzip die Polizei dazurufen, wenn es um einen Personenschaden geht! 

 Grundsätzlich würde ich den Gedanken an einen Anwalt im Hinterkopf behalten, aber erstmal bei der Polizei vorstellig werden und den Sachverhalt wie ich hier von dir wiedergegeben schildern! Je nachdem, wie sich die Beamten zeigen, solltest du dann gegebenenfalls den Kontakt zu einem Anwalt suchen. Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass Polizeibeamte nicht selten sehr voreingenommen sind… 

 Grundsätzlich ist an deinem Verhalten nach dem Unfall erst mal nichts falsch gewesen, außer dass du dir selbst den Schaden zugefügt hast, nicht die Polizei zu rufen… Das ist aber grundsätzlich nicht verwerflich, nur für die Argumentation hinterher eher ungünstig… 

T3Fahrer

Das ist falsch, wenn jemand angefahren worden ist, kann derjenige das Ausmass seiner Verletzung überhaupt nicht einschätzen weil er geschockt ist und kein Zeuge kann das, nicht mal ein Arzt. Deswegen sollte entweder ein Notarzt gerufen werden oder die Person sofort in ein Krankenhaus gebracht werden, insbesondere wenn die gestürzt ist.

Ein Unfall eines Fussgängers mit hoher Geschwindigkeit, also über 15 KM Aufprallgeschwindigkeit wird bei allen ausser vielleicht sehr fettleibigen Menschen, das Knochengerüst erschüttern, da kann alles mögliche kaputt gehen ohne dass das Opfer nur das geringste spürt, weil die Adrealinausschüttung das für mehrere Stunden verhindert. Ich kenne das von Schlägereien, man denkt man hat nix abbekommen und dann war der Hoden schwer geprellt, Gehirnerschütterung ein Zahn gelockert usw.

Deswegen hätte zumindestens ein Notarzt gerufen werden müssen, und alle Personalien dem Opfer übergeben werden müssen, auch wenn diese sagt da war nix, die kann das nicht einschätzen und deswegen haben die sich verdrückt und das ist Fahrerflucht.

Die Versicherung wird den Schaden übernehmen und diesen vom Unfallfahrer in voller Höhe zurück fordern, weil er Fahrerflucht begangen hat und somit in Frage steht ob er nüchtern gefahren ist. Bei Körperverletzungen können sich da schnell hohe Beträge anhäufen und die Versicherung hat Atem, und eine gut aufgestellte Rechtsabteilung d.h. sie streitet bis in die letzte Instanz. Für den ganzen Prozessweg benötigt der Unfallverursacher einen Anwalt und da gibt es viel Post die beantwortet werden muß. Rechtsschutz tritt nur ein wenn Aussicht auf Erfolg besteht und dieser ist gering. So ein Anwaltsbrief kann bei 5 stelligen Schadensummen, schon schnell mal 600 Euro kosten und da können auch mal 2 oder drei im Monat fällig sein.

In sein er Haut wollte ich nicht stecken. Insbesondere nicht wenn das Opfer Zeugen hat, dass sie bei Grün den Zebrastreifen betreten hat.

@MKausK

Also ich habe zumindest über meine Frau ein juristisches Hintergrundwissen (Rechtsanwältin) und kann dir zumindest sagen, dass die geschilderte Situation keine Fahrerflucht ist.

Was du sagst ist inhaltlich sicher sinnvoll (Notarzt, Polizei), aber was soll der Fahrer denn tun? Den Angefahrenen gegen seinen Willen festhalten?! Eine Pflicht Arzt und Polizei zu rufen besteht in D nicht. Auch die persönlichen Daten zu tauschen wurde abgelehnt - damit hat der Fahrer erstmal seine Schuldigkeit getan! Zur Sinnhaftigkeit habe ich ja schon was gesagt... 

Abgesehen davon musst du auch dem Autofahrer einen möglichen Schockzustand zugestehen.

@T3Fahrer

Nein ein Verkehrsnehmer muss immer damit rechnen das andere sich nicht verkehrsgerecht verhalten, hier handelt es sich um eine angefahrene Person.

Jeder KFZ führer ist gesetzlich verpflichtet einen 1. Hilfe Kurs zu absolvieren und sollte diesen regelmäßig auffrischen. Da werden Verhaltensmaßregeln ausführlich geschildert mit in Unfällen verwickelten Verkehrsteilnehmern die nicht in einer Alurüstung Auto gesessen haben und keine Knautschzonenschutz zur Verfügung stand.

Das Opfer muss zwingend ärztlich untersucht werden, insbesondere bei Sturz.

@MKausK

Ok, ich glaube was hier unsere Ansichten angeht, werden wir hier nicht zusammenfinden...

Hieße ja, dass sich der Angefahrene gegen seinen offensichtlichen Willen untersuchen lassen müsste - das gibts nicht, außer du bist entmündigt oder nicht zurechnungsfähig und letzteres wird nicht prinzipiell mal eben so nach einem Verkehrsunfall festgestellt...

@T3Fahrer

eben ein angefahrenes Opfer wird da geschockt als nicht zurechnungsfähig eingeschätzt, der Arzt leuchtet kurz in die Pupillen, ist eine größer als die andere, kommt der sofort auf die Intensivstation da kann das Opfer im Dreiviertel Takt krähen mir gehts super, und ein solcher Patient wird auch sicherheitshalber gleich angeschnallt.

Auch wenn du mit den Pupillen zu langsam dem Finger folgst, gehts sofort auf die Intensivstation. Der Puls muss auch gefühlt werden weil ein Schock Herzkammerflimmern auslösen kann. 

Dazu ist jeder Notarzt verpflichtet, am besten auch noch Blutdruck messen. Gibt es keine Auffälligkeiten kann der Patient nachhause, zeigt eine einzige Untersuchung Auffälligkeiten geht es für mindestens eine Nacht ins  Krankenhaus.

Und diese Untersuchung steht jedem Unfallopfer zu, also sollte durchgeführt werden. Ist kein Notarzt da, kann bzw. muß das jeder ErstHelfer machen und wenn man das nicht weiß, ist es dringend angeraten, seinen erste Hilfe Kurs aufzufrischen, weil man ansonsten sich diesbezüglich unterbelichtet durch den Strassenverkehr bewegt.

Angeraten wird alle vier Jahre...kann Leben retten.

@MKausK

Du musst mir weder eine ärztliche Untersuchung erklären, noch ein ärztliches Vorgehen: ich bin Arzt! Drum weiß ich auch, dass deine Aussagen so nicht ganz stimmen!

@T3Fahrer

aber dann bestimmt schon lange in Rente? Ich bin Ersthelfer auf Baustellen, das unterscheidet sich nicht vom Strassenverkehr. Ein Unfallopfer gilt als geschockt, seinen Aussagen ist nicht zu trauen.

Augen kontrollieren, reagiert Pupille nicht durch verkleinern auf Lichteinfall, oder sind von unterschiedlicher Größe oder können Bewegung nicht folgen, sofort ins Krankenhaus, gleiches gilt für flatternden Puls, nicht fühlbaren oder sehr unregelmässig schlagenden, auch bei erhöhtem Puls geht es ab ins Krankenhaus.

@MKausK

Nicht wirklich... @Rente Bin mitte 30.

Die Zeichen, die sie beschreiben sollten sicherlich weiter abgeklärt werden, aber eine Aussage hierzu unterscheidet sich deutlich von der uneingeschränkten Aussage, dass immer jedes Unfallopfer - auch gegen seinen Willen - zwingend in ein Krankenhaus gebracht werden muss! Nicht jedes Unfallopfer ist im Schock, bei weitem nicht jedem sind die Pupillen auffällig etc. Ein Unfallopfer hat weiter einen freien Willen und wenn es keine Anzeichen gibt, dass es nicht zurechnungsfähig ist, darf es sich selbstverständlich - auch wenn es medizinisch möglicherweise nicht sinnvoll erscheint - einer weitergehenden Behandlung bzw. abklärung entziehen! Sonst würden sie ja bei einem Unfall automatisch entmündigt...

Im Gegenteil: Ist der Patient zurechnungsfähig, darf der Arzt nichts machen, wenn der Patient ablehnt!

Kann es nicht einfach sein, dass die angefahrene Person doch noch zum Arzt musste und die Krankenkasse (oder sonst wer) deine Daten haben will? Wie sonst sollte sie da ran kommen außer die Polizei zur Suche hinzuzuziehen. 

Ein Zeuge hat sich die Nummer notiert und hat die angefahrene Person angesprochen, vielleicht sofort ins Krankenhaus gefahren, genau das hätte der Unfallverursacher auch machen sollen,

das wäre jetzt das beste, damit zur Polizei zu gehen.