Paypal Inkasso Gebühren Zahlen oder nicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schreib ein Einwurfeinschreiben mit dem Hinweis, dass du keinerlei Mahnung von paypal erhalten hast und dass du die Forderung von BFS zurückweist.

paypal wäre im Zweifel m.E. dann in der Beweislast.

Du solltest dir aber wirklich sicher sein, dass du nichts bekommen hast.

Ich selbst würde nicht bezahlen, bin auch der Meinung, dass die Inkassofirma keine Handhabe hat.

Hat Paypal Dich denn gar nicht über die Rückbuchung informiert?

Paypal hat mich per Email über die Rückbuchung informiert und öfter gemailt "Solange ihr Konto einen negativen Stand ausweist ist ihr Paypal-Konto nur Eingeschränkt nutzbar" Von einer mahnung oder einer direkten Forderung den Kontostand auszugleichen war nie die Rede.

Schriftlich habe 100%ig nie etwas bekommen.

@n0sPh3r4tu

Zahl die HF plus die 15 € aufs paypal Konto und gut ist .. 2 oder 3 Bittbriefe von BFS werden zwar noch kommen aber die Angelegenheit schläft wie immer ein bzw wird ausgebucht !

Habe selbst 3 Jahre in dem Geschäft gearbeitet

Natürlich die Gebühren des ext Inkassobüros nicht zahlen !!!!! Nur die 15 € gem AGBs für eine Rücklastschrift Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11

...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10

Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09)

“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).

Sorry für den Fettdruck

Tja so ist das. Was für ein Anfang für einen Text. Nun gut, die Frage ist klar und verständlich somit auch leicht zu erklären.

Die Forderung von Paypal wurde Ihnen durch Rückbuchung schlüssig mitgeteilt. Zu dem Zeitpunkt waren Sie automatisch im Verzug. Dadurch bedarf es keiner Mahnung mehr. Ich weiß nicht woher die unsinnige Meinung kommt, dass alles erst einmal angemahnt werden muss. Dies ist in vielen Bereichen eben nicht mehr der Fall. Da Sie von der Rückbuchung erfuhren, diese nicht in einer angemessenen Frist ausgeglichen hatten, durfte nunmehr Paypal einen Rechtsdienstleister einschalten. Auch ist Ihre Zahlung an Paypal doch sehr verzögert eledigt worden. Somit will Paypal natürlich auf den Kosten von BFS nicht sitzen bleiben und wird diese bestimmt noch weiter einfordern.

Also es ist schon rechtens. Nur der Betrag erscheint mir ein wenig zu überhöht. Hier könnten maximal Gebühren in Höhe von € 45,00 sowie eventuelle Rücklastkosten in Höhe von € 7,00sowie ein Paar Cent Zinsen entstanden sein. Mehrwertsteuer, Kontoführungsgebühren oder anderer Unfug darf ja auf keinen Fall verlangt werden.

Hier empfehle ich an BFS einen Betrag in Höge von pauschal € 50,00 zu begleichen. Über den Rest wird dann bestimmt nichts mehr kommen.

Für die Zukunft wenn so etwas wieder passieren sollte, sofort das Konto ausgleichen und alles ist gut.

Warum sollte man BFS über den "Fehler" bezüglich der ohnehin nicht durchsetzungsfähigen Gebühren in Kenntnis setzen ???

Eine Klage expl wg dieser Gebühren ist so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Donal Rumsfeld ;-)

@rainerendres

Ups, jetzt ist er doch noch heilig gesprochen worden. Das kommt davon! Und nun? Wer wird jetzt als nächster selig oder heilig gesprochen?

Hallo! Was ist mittlerweile passiert? Was hast Du schließlich gemacht? Hast Du noch was von denen gehört? Ich habe nämlich das gleiche Problem. Freundliche Grüße okaynagut

Ok, ums mal für alle zu sagen: Habe noch 2,3 Briefe geschrieben wo ich wiederspreche, daraufhin wurden mir immer niedrigere Vergleiche angeboten. Keinen gezahlt, nie wieder was gehört.