Parkplatz. Delle in der Tür.

6 Antworten

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Naja anzeigen Sachbeschädigung eher fahrlässig und dazu kommt Fahrerflucht. durch das Kennzeichen können die Polizeibeamten den Halter ausfindig machen und weitere Schritte einleiten

biofear  21.04.2011, 14:58

danke für den Stern und viel Erfolg bei der Strafverfolgung :-)

Hmm wenn man beim Ausparken jemanden anfährt und abhaut (auch wenn man Telefonnummer hinterlegen würde) ist es Fahrerflucht. Würde ich in deinem Fall auch so ansehen, allerdings wird er es abstreiten nehme ich an. Nur weil er zuvor da parkte muss er ja nicht zwingend der Verursacher der Beulen sein.

ne Anzeige  machen.... 

Ich würde mir in so einem Fall erst einmal die Fußnägel schneiden.

killerkekx 
Fragesteller
 21.04.2011, 14:45

das war für mich Anfangs auch mein erster Gedanke. Danke. xD

wueselduesel  21.04.2011, 16:01
@killerkekx

Soso. Das war "anfangs" auch dein "erster Gedanke". Und welchen zweiten Gedanken hattest du als zweites? ;-)

Hast du dir das Kennzeichen aufgeschrieben? Mach eine Anzeige. Selbst wenn es knapp war, was ich persönlich auch unmöglich finde, hast du ja eine Mögöichkeit aufgezeigt, dich anzurufen.