Papiergeld von Chef zurück bekommen?

4 Antworten

Ich vermute mal du meinst Kopiergeld.

Fragen kannst du im Betrieb, eine Verpflichtung zum Ersatz gibt es hier meines Wissens nicht. Die Schulhefte musst du ja vermutlich auch selbst kaufen.

Falls Chef ablehnt, kannst du diese Kosten allerdings in der Steuererklärung geltend machen.

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) unterscheidet zwischen Ausbildungsmitteln und Lernmitteln.

Ausbildungsmittel (z. B. Werkzeug, Geräte etc.) müssen durch den Ausbildungsbetrieb bezahlt werden.

Das Kopiergeld/Papiergeld gehört zu den Lernmitteln - eine Übernahme dieser Kosten ist für den Ausbildungsbetrieb nicht zwingend, es sei denn es wäre im Ausbildungsvertrag vereinbart worden.

Du solltest nachfragen, ob er die Kosten übernimmt; wir übernehmen bei unseren Auszubildenden alle Kosten, die im Rahmen der Ausbildung anfallen (auch Hefte, Bücher, Kopiergeld etc.).

Also Bücher und Hefte bezahlt der Chef doch mit der Ausbildungsvergütung die man bekommt.

Es gibt übrigens Papiergeld und Münzgeld und viele viele andere Worte die man benutzen kann wenn man was anderes meint

Kannst du mir erklären, was mit Papiergeld gemeint ist. Ich verstehe nicht, was du da in der Berufssschule zahlen musstest.

Kopiergeld nennt das der ein oder andere auch

@Ardi1401

Danke für die Info..