Paketdienste haben diese eigentlich Sonderrechte?

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Für Zustelldienste im Auslieferungsgebiet gelten Ausnahmeregelungen wie die Befreiung von der Anschnallpflicht. Nicht aber Sonderregelungen nach § 35 Abschnitt 7a. Hier profitiert die Post und ihre Subunternehmen für die Briefkastenentleerung z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html

Kommt darauf an. Ich hatte mal einige Zeit als Auslieferungsfahrer gearbeitet. Unsere Firma hatte für einige Kunden, bei denen man nur in Halteverbotszonen ausladen konnte, Sondergenehmigungen für unsere Fahrzeuge beantragt. Diese Sondergenehmigungen, die fürs jeweilige Fahrzeug und für einen bestimmte Zone ausgestellt worden waren, mussten dann vom Fahrer gut erkennbar ausgelegt werden.

Ohne solche Sondergenehmigungen ist das Laden in Halteverbotszonen nur in dem Rahmen gestattet bzw nicht gestattet, wie es auch für andere Fahrzeuge gilt.

Nein, ist es nicht. Paketdienste müssen sich genau wie alle andeen auch an die StVO halten. Aber ab und an machen die Ordnungshüter auch beide Augen zu, wenn sie das sehen. Die Paketdienste machen ja auch nur ihren Job.

Leider hat mein damaliger Mann aber auch genug Knöllchen zahlen dürfen...,

Nein sie haben keine Sonderrecht aber ich kann sie vollkommen verstehen.

Was glaubst du wie die Leute schreien würden wenn der Zusteller sagt dass er zwar gerne das Paket geliefert hätte aber leider kein Parkplatz bekommen hat.

Jeder der Pakete bestellt und über die Zusteller meckert sollte diesen Job mal nur zwei Wochen machen.

Ich habe vor vielen Jahren aushilfsweise in der Weihnachtszeit bei der Post/DHL als Auslieferungsfahren gearbeitet. Seitdem habe ich meine Meinung komplett geändert. Wenn ich mich dann doch mal wieder über ein schlecht geparktes Zustellfahrzeug aufrege dann denke ich nur an die Zeit zurück und schon ist es wieder gut.

Nein, die haben genau die selben Verkehrsregeln wie normal Autofahrer.

Das ding ist nur, meist sagt ja niemand was gegen Kurzhalter und zum Ein/Ausladen darf man ja oft auch da mal stehen