P-Konto Limit Überschreitung durch HartzIV Folgemonat überweisung?

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So, jetzt mal ausführlich, warum man im Normalfall keine Angst haben muss, dass Geld, das über dem Freibetrag von 1045 Euro verloren geht.

Normalerweise ist es so, dass ein normales (Giro)Konto nicht direkt am 1ten eines Monats umgewandelt wird, sondern etwas später.

Dadurch "wirkt" das P.Konto und damit der Freibetrag auch schon auf den laufenden Monat, wodurch quasi ein Überhang zum nächsten Monat geschaffen wird.

Nehmen wir also an, du bekommst, so wie unten als Beispiel genannt, normalerweise 850 Euro und bist am 15ten des laufenden Monats zur Bank gegangen, um dein Konto umwandeln zu lassen und hast vorher schon alle Überweisungen und Zahlungen erledigt, den Rest abgehoben, damit nichts oder nur wenig drauf bleibt.

Dann hast du für den Rest des laufenden Monats aber trotzdem einen anteiligen Freibetrag von rund 520 Euro !

Dieser "Überhang" wird mit in den nächsten Monat übernommen, wodurch du im Folgemonat also nicht "nur" 1045 Euro Freibetrag hast, sondern 1.560 Euro !

Nun bekommst du also zum 1ten des Folgemonats wieder deine 850 Euro und nutzt diese natürlich auch voll aus, wodurch sich der restliche Freibetrag auf 710 Euro reduziert.

Bekommst du nun eine Nachzahlung von bspw. 380 Euro, so kannst du VOLL über diese Verfügen, da ja immer noch eine Differenz zu den restlichen 710 Euro bleibt, nämlich 330 Euro !

Andersherum nimmst du dadurch dann natürlich für den dritten Monat auch nur noch diese 330 Euro mit, was aber trotzdem immer vorteilhaft ist, eben weil man tatsächlich mehr Freibetrag hat, als die garantierten 1045 Euro !

Wer jetzt meint, dass das nicht stimmt, dem sei gesagt, dass er oder sie lieber zur Bank gehen sollte um sich zu informieren.

Ich hab das ganze Spiel im September selbst durchgezogen, weil ich endlich meine Mutter besuchen konnte und für den Flug das Geld auf mein Konto einzahlen musste, denn ohne Kreditkarte bleibt einem bei opodo nur der Weg der Überweisung.

Ich hatte vorher aber durch diese Überhänge insgesamt fast 1600 Euro "angespart", wodurch die Sache möglich geworden ist und weil ich selbst skeptisch war, habe ich vor der Einzahlung bei der Bank nachgefragt und mein sehr netter Berater hat mir das dann ausführlich erklärt.

Übrigens von wegen Gläubiger und direkte Weiterleitung: ich hatte am Ende des Monats durch ein paar kleinere Verkäufe über eBay sogar noch fast 100 Euro auf dem Konto, also oberhalb des "angesparten" Freibetrages und davon wurde NICHTS an irgendeinen Gläubiger weitergeleitet, eben WEIL die das anfordern müssen und das können sie nicht, weil sie gar nicht wissen können, dass da aus irgendeinem Grund mehr Geld drauf ist, als der Freibetrag hergibt.

Sollte jetzt immer noch jemand unsicher sein, einfach ab zur Bank und nachfragen, die Antwort wird exakt so ausfallen, wie ich es erklärt habe.

Um ganz sicher zu gehen,würde ich es vor dem erneuten Geldeingang abheben !!! Das ALG - 2,was dir entweder am 30 oder 31 auf dein Konto überwiesen wird,ist zwar für November gedacht,das ist deiner Bank auch bekannt,deshalb würdest du im Oktober noch nicht über deinem Selbstbehalt liegen,aber am 1.November schon. Es gibt da zwar eine Regelung,das man ein Guthaben vom Vormonat einmal auf den Folgemonat übertragen kann,wenn man z. B. Versicherungsbeiträge zu zahlen hat,aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Also wenn kein Geld mehr aufm Konto sich befindet, wird das Geld was dann für den November bestimmt ist unberührt bleiben von der Bank, versteh ich das richtig? Ich frage nur weil durch die Nachzahlung etc. diesen Monat bereits 200 Euro in die Pfändungsmasse übergegangen ist. Nicht das ich am Anfang des Monats ohne Geld da stehe ;)

@midnik

JA, das Geld ist für den November bestimmt,weil ALG - 2 immer im voraus für den Folgemonat gezahlt wird,das ist jeder Bank bekannt und es steht ja auch im Verwendungszweck,für wann die Zahlung gedacht ist !!!

@isomatte

Bitte nicht solch einen UNFUG verbreiten !

Fakt ist: man hat einen gewissen Freibetrag und der betrifft ALLE Ein- und Abgänge !

Es bringt daher NICHTS, wenn man Geld abhebt, denn das LIMIT bleibt trotzdem bestehen.

Rechenbeispiel: du hast im laufenden Monat schon 850 Euro bekommen, dein Limit liegt bei 1045 Euro und du hast die 850 Euro auch voll ausgenutzt.

Nun bekommst du 380 Euro Nachzahlung, wodurch du bis zum Ende des Monats nur noch über 185 Euro verfügen kannst !

Der Rest verfällt allerdings nicht und wird auch nicht "einfach so" an denjenigen überwiesen, wegen dem man sich das P-Konto einrichten musste, sondern es steht dir im Folgemonat zur Verfügung, da du, wenn eben wieder die beispielhaften 850 Euro eingehen, ja "nur" exakt 1045 Euro hast (850 Euro neu + 195 Rest von der Nachzahlung) !

Allerdings kommt das nur selten zum Tragen und warum das so ist, hab ich weiter oben direkt erklärt.

@Nephalin

Wo bitte sollte das Unfug sein ?

Es wurden ja bereiz diesen Monat 200 €,welche über dem Pfändungsfreibetrag lagen,an den Gläubiger abgeführt. Bekommt er jetzt am 31.10.2013 sein ALG - 2 für November,darf das nicht mehr auf den Oktober angerechnet werden.

Du hast jeden Monat deinen Freibetrag ,den wirst du dann eben am 31. Oktober schon ausgeschöpft haben,ist aber nicht so schlimm ,so musst du warten bis zum 1. November dann kannst due über das Geld verfügen ,bis zu deinen Freibetrag.Du kannst aber auch eins machen ,lass die Miete direkt zum Vermitter gleich überweisen.

Das Problem ist mittlerweile bei den Banken bekannt, und so weit wie möglich auch abgestellt worden. Bis sich das bei dir eingependelt hat, wirst du um ein RECHTZEITIGES persönliches Gespräch mit deinem Bankberater nicht herum kommen.

Eigentlich musst du nur mit dem Bescheid zur Sparkasse gehen und denn schalten die das frei für denn einen Monat.