p-konto eröffnet kein schutz rückwirkend?
hallo ich hab am 8.10 gesehen das von meinem konto der betrag von 487 euro gepfändet wurde. bin am tag darauf in die bank um das konto umzuwandeln in ein p-konto. die bank sagt mir aber das geld sei weg es ist separiert und wird nach 4 wochen dem gläubiger ausgehändigt. jetzt hab ich aber wirklich überall gelesen das beim eröffnen eines p-kontos bis zu 4 wochen rückwirkend schutz besteht und damit die pfändung unwirksam ist. ich hab diesen monat (3 tage vor der pfändung) meinen lohn in höhe von 950 euro erhalten und nur das nichts andres geht auf mein konto ein. damit istja nichtmal der pfänungssichere satz ausgeschöpft.
sehe ich da irgendwas falsch oder muss mir die bank das geld wiedergeben?? das ist meine miete und mein strom für diesen monat ganz zu schweigen das ich auch noch ne frau und 2 kinder habe.
6 Antworten
Wann muss das "normale" Girokonto bei einer drohenden Pfändung umgestellt werden? Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
so steht es überall wo ich nachgelesen habe
Am sinnvollsten fände ich es, dein Konto schon dann vorsorglich in ein P-Konto umwandeln zu lassen, sobald du merkst, dass du deine Rechnungen nicht bezahlen kannst und dir die Schuldenfalle droht. Dann hast du keine Probleme mit der rückwirkenden Einrichtung des P-Kontos.
Wurde bereits eine Kontopfändung zugestellt, so kann deine Bank innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses das Konto in ein P-Konto umwandeln. So gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Pfändung.
http://www.schuldnerberatung-hessen.de/infoblaetter/deutsch/P-Konto%20Deutsch.pdf
Ggf. ausdrucken und der Sachbearbeitung der Bank vorlegen.
Ich frage mich, warum man Schulden machen muß, wenn man Familie hat. Ohne Schulden hättest du diese Probleme nicht. Und dann nicht einmal zurück zahlen, sonst gäbe es ja keine Pfändung. Kann deine Frau nicht auch arbeiten, damit ihr von den Schulden weg kommt? Wegen der Pfändung mußt du deine Bank fragen. Sie müssten dir das Geld zurück geben.
weil man verdammt schnell in die Schuldenfalle geraten kann, wenn man sich zb ein Auto kauft, welches man für die Arbeit benötigt und man plötzlich von heute auf morgen aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeiten kann, oder weil man aus betreiblichen gründen unvorheersehbar entlassen wird... usw. Das mit den Schulden kann schneller gehen, als man denkt.
da muß sie dich aber sehr lieben. Aber warum geht SIE nicht auch arbeiten? ICH habe mein ganzes Leben keinen Kredit gehabt. Ich habe immer erst dann gekauft, wenn ich es auch gleich bezahlen konnte. Ich habe dadurch viel Geld und Nerven gespart.
nichts für ungut steht irgendwo sie arbeitet net?? sie arbeitet sie hat nur ihr eigenes konto und ich meins.
Die Bank muss dir das Geld wiedergeben. Wenn du ein Konto in ein P-Konto umwandelst zählt es dann rückwirkend zum ersten des Monats.
die hatte ich schon vor meiner ehe ich hab das glück gehabt ne frau zu finden die nicht auf sowas geachtet hat.auch wen sie jetzt die konsequenzen mit trägt.