Oma verkauft Haus an Enkel um den Sohn um den Erbpflichtteil zu bringen

8 Antworten

Hmmm, glaubst du nicht, dass deine Mutter mit ihrem Haust tun und lassen kann, was sie möchte? Immerhin ist es ihres, nicht deins. Einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde sollte es zwar geben, aber ich finde es schon echt heftig, dass hier ein erwachsener Mensch meint, Rechte auf Eigentum erheben zu können, dass nicht seins ist. Wäre die Dame schlau gewesen, hätte sie das Haus verkauft, wäre auf Weltreise gegangen und hätte sich noch mit einem charmanten Lebensabendpartner zusammengetan. Die Situation wäre sicherlich sehr viel erfreulicher, zumindest für sie.

gegen den Hausverkauf selbst ist nichts einzuwenden, aber die Bezahlung der Verkaufssumme muss von Deinem Sohn nachgewiesen werden und dieser Betrag geht in die Erbmasse ein. Der Kaufvertrag musste auf jeden Fall über einen Notar geschlossen werden und der Wert des Hauses muss seinem tatsächlichen Wert auch ungefähr angemessen sein.

Selbst wenn dein Sohn sich bei deiner Mutter eingelullt hat wie du so schön sagt war das bestimmt nicht der einzige Grund das dein Sohn das Haus geerbt hat... viel mehr lässt sich darauß schließen das du wenig für deine Mutter da warst und seinem einigen Sohn an´s bein Pinkeln zu wollen ist echt das letzte.

Das Grundbuch wird erst einmal eingesehen. Da dürfte der Enkel nicht vermerkt sein, denn der erforderliche Notar beantragt die Eintragung erst wenn der Preis entrichtet wurde. Was Oma und Junior erzählten sind Wünsche ,aber keine Tatsachen. Selbst eine Schenkung ist Notar pflichtig.

Ich bin kein Rechtsanwalt. Meiner Meinung nach hatte Deine Mutter eine offene Forderung. Also müsste Dein Sohn jetzt den Kaufpreis der Erbengemeinschaft schulden.