Offener Vollzug, arbeiten?
Guten Tag, hab da mal eine Frage und wäretoll wenn jemand Ahnung davon hat.
Wenn jetzt jemand im Gefängnis, im Offenen Bezug ist.
Darf er sich dann im freien eine Arbeit suchen und wenn ihn jemand annimmt darf er dann für die Arbeitszeit aus dem Gefängnis raus und arbeiten?
Danke schon mal für eure Antworten
1 Antwort
Salue
Ideal ist es natürlich wenn er dort weiterarbeiten kann, wo er bisher gearbeitet hat.
So behält er seinen sozialen Status bei der Arbeit und vor allem seine Stelle.
Die Strafe ist hart genug, denn er muss nach der Arbeit in den "Bau" und keine richtige Freizeit. Ist die Sühne getan, ist es für die Gesellschaft wichtig, dass sein Leben normal weitergeht. Wird er wegen finanzieller Probleme wieder rückfällig, kostet das ein Vermögen an Steuergeldern.
Tellensohn