Ölabscheider

2 Antworten

Das kommt ganz drauf an, was der Mietvertrag in diesem Fall aussagt. Und vor allem, wofür der Raum laut Mietvertrag gemietet wurde. Sicherlich wird es so sein, dass der Vermieter von der örtlichen Verwaltung angeschrieben wurde wegen dem Nachweis der Entsorgung des Öl abscheider und er sich nunmehr an sie wendet.

Wenn sie laut Mietvertrag diesen Öl abscheider nicht gemietet haben und auch nicht nutzen durften, müssen sie diesen auch nicht warten. Teilen sie dem Vermieter mit, dass das seine Sache ist.

Putzbude 
Fragesteller
 18.02.2013, 21:43

Im Mietvertrag steht schon drin, dass ich für Reinigung und Wartung verantwortlich bin. War bisher der Ansicht, dass bei einer Nichtnutzung auch nix gemacht werden muss. Ich habe heute bei dem städtischen Entsorgungsbetrieb angerufen - da war das Teil noch nicht mal gelistet. Die Dame prüft jetzt, ob da überhaupt schon mal eine Entleerung statt gefunden hat, bzw. ob das Teil still gelegt wurde... Ich bin echt gespannt, was dabei heraus kommt.

Der Vermieter ist so ein wenig vom Stamme "Nimm" - Hauptsache er bekommt Geld - Leistung wird dafür nicht gebracht.

Leider hast du versäumt den Ölabscheider vor Übernahme des Objektes durch den Vermieter reinigen zu lassen. Wie willst du unter Beweis stellen, dass Rückstände im Abscheider nicht auf dich zurück zu führen sind? Sollte allderdings der Vermieter verschwiegen haben, dass im Mietobjekt eine Abscheider vorhanden ist, der einer ständigen Entsorgung unterliegt, hast du bessere Karten. Bitte Vertrag prüfen und ev. Zeugen und Beweise sichern .

Putzbude 
Fragesteller
 18.02.2013, 12:11

Der Vermieter weiß es schon, dass ich das Teil nicht brauche. Für mein auszuübendes Gewerbe ist ein Ölabscheider nicht erforderlich und im Gewerbe-Mietvertrag steht auch drin, dass das Teil ausdrücklich als Lagerhalle benutzt wird. Vielmehr ist es so, dass der Vermieter seit 2 Jahren sich weigert, die Nebenkosten abzurechnen (hier ist mittlerweile ein 4 stelliges Guthaben aufgelaufen), und ich habe nun den Nebenkostenabschlag komplett gestrichen (da gibt es ein BGH-Urteil, dass es rechtens ist). Jetzt probiert mich der Vermieter halt unter Druck zu setzen. Vermutlich ist es sinnvoll, das Ganze über einen Anwalt laufen zu lassen.