Muss man GEZ bezahlen, wenn man in einer Wohnung gemeldet ist jedoch nicht der Mieter?

9 Antworten

Leider ist die Sache sonnenklar: Wenn du in der Wohnung deines verstorbenen Exfreunds gemeldet warst und dort auch tatsächlich gewohnt hast, dann bist du genauso wie er im Sinne des Gesetzes "Inhaber der Wohnung" gewesen.Von welchem Inhaber sich der Beitragsservice das Geld holt, kann er selbst entscheiden. Da dein Freund nicht mehr lebt, können sie auch nur mehr auf dich zugreifen. Also du musst alles zahlen; ob du Mieterin
warst oder nicht, ist egal. Du könntest dir allenfalls von den Erben deines Freundes (z. B. die Eltern) die Hälfte des gezahlten Betrages zurückholen. Zwischen dir und deinem Freund bestand ein sog. Gesamtschuldverhältnis bezüglich des Rundfunkbeitrags mit der Folge, dass er dir die Hälfte hätte erstatten müssen. In diese Verpflichtung sind nun die Erben kraft Gesetzes eingetreten, es sei denn sie schlagen das Erbe aus.

Ist der verstorbene Mieter Dein Ex-Freund? Vermutlich nicht.

Ist es dann so, dass Du in der Wohnung gewohnt und gemeldet warst und Dein Ex-Freund hat zwar auch bei Dir gewohnt, aber war nicht gemeldet?

Wohnt er immer noch dort?

Eines ist klar: Der Mieter, der verstorben ist, muss nicht zahlen. Wie auch?

Dein Ex wenn er immer noch dort wohnt, ist der der für diese Wohnung zahlen muss. Das darf er ruhig auch rückwirkend. Wenn es so ist, wie von mir vermutet, teile der GEZ doch mit, dass Dein Ex dafür zuständig ist und sie mögen sich doch bitte an ihn wenden, da Du längst ausgezogen bist, Deine eigene Wohnung hast und schon für diese von der GEZ in Anspruch genommen wirst.

Wenn Dein Ex auch nicht mehr dort wohnt und es nur im die Zeit geht, in der Du drin gewohnt hast, aber noch nichts bezahlt wurde dafür, wird man wohl von Dir noch diese Nachzahlung mit Recht und entsprechendem Durck einfordern. Was Du mit Deinem Ex jemals ausgemacht hast, interessiert die Leute nicht.

Pro Wohnung fällt die Gebühr einmal an. Wenn dein EX- Freund gezahlt hat, dann musst du nicht zahlen. Wenn nicht, darf sich die GEZ an eine gemeldete Person wenden und von dieser Person die Gebühren komplett verlangen. Du musst daher zahlen. 

Um das mal abzukürzen, es gibt die Möglichkeit sich Anwaltlich beraten zu lassen. Solltest du nicht über die Finanzen verfügen, kann man sich einen Rechtsschein bei Gericht holen. Fakt ist das man auch schon Dinge von der GEZ gehört hat die nicht gerade rechtmässig waren, da das Gestz sehr kompliziert ist , sollte man sich besser beraten lassen.

Irgendwie kann das alles nicht sein denn;

Wenn dein Ex-Freund als Mieter der Wohnung aufgetreten ist und zuerst dort gemeldet war, wurde ihm auch ein Konto angelegt welches er zu zahlen hat. Wenn er das nicht getan hat sehe ich keinen Grund wie die GEZ dich als Untermieterin dafür belangen sollte. Würde den Abzockern schreiben, dass du nur als Mitbewohnerin in der Wohnung warst und die Beiträge deines Wissens vom Exfreund XY unter seinem Beitragskonto entrichtet wurden. Die können dir nicht die Schulden einer fremden Person aufbrummen...