NRW Schulgesetz Kollektivstrafe?

3 Antworten

Da das Geld zur Regulierung des Schadens verwendet wird, ist es maximal eine kollektive Wiedergutmachung, aber keine Strafe. Eine Kollektivstrafe wäre, wenn die Klasse deswegen nachsitzen müsste.

Was beides nicht möglich ist. Hier in Deutschland haftet für angerichtete Schäden nur der Verursacher. ist der nicht festzustellen, hat der Geschädigte Pech gehabt.

Be Androhung einer Kollektivstrafmaßnahme durch den Lehrkörper würde ich diesen mal freundlich auf das Landesschulgesetz und das Strafgesetzbuch hinweisen.

Kollektivstrafen sind grundsätzlich verboten.

Egal ob in der Schule oder privat.

Das sind drei Ebenen:

  • Kollektivstrafen sind grundsätzlich verboten, sei denn, die Schuld ist allen anzurechnen.
  • In deinem Fall handelt es sich überhaupt um keine Strafe, sondern um Schadenersatz. Und den zahlt nur der Verursacher. Wenn der nicht zu finden ist - Pech!
  • Ist eine definierbare Gruppe der Schädiger (Beispiel: Drei Jugendliche zerkratzen meinen Wagen, ich kriege aber nur einen. Dann kann ich diesen für den Gesamtschaden haftbar machen. Der kann sich dann seinen Anteil bei den anderen holen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dem ist nichts hinzuzufügen. Sternchenantwort!