Nochehemann gibt nach Auszug/Trennung Wohnungsschlüssel nicht zurück

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Bevor du irgend etwas unternimmst, solltest du auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, denn schnell hat man etwas unternommen, was man später bereut, bzw. teuer bezahlen muss.

Beim Gericht bekommst du einen Berechtigungsschein, damit kannst du dann zum Anwalt gehen und die Kosten werden, evtl. mit einem kleinen Eigenanteil erstattet.

Erkundige dich bitte vorher bei Gericht, was du alles vorlegen musst, damit du dir unnötige Wege ersparst.

Dein Mann muss den Wohnungsschlüssel auf jeden Fall zurück geben, nur wirst du das alleine nicht hinbekommen, mit Nachdruck von einem Anwalt sicher, denn dann wird ihm eine Frist gesetzt.

Gutes Gelingen :-)

Danke fürs Sternchen freu :-)

Du solltest Dir schnellstens einen Anwalt nehmen - Du bekommst Prozesskostenbeihilfe.

ICH denke, da er nicht mehr bei Dir gemeldet ist, kannt Du das Schloss auswechseln.

Er muss allerdings noch seinen Mietanteil zahlen, da Ihr Beide im Mietvertrag steht.

Im Übrigem muss Deine Miete 1/2 Jahr lang vom Jobcenter übernommen werden.

Hi! Frag nicht lange ob du kannst. Lass umgehend ein Sicherheitsschloss einbauen.. Die Zustimmung des Vermieters brauchst du dafür nicht. Und falls dein Ex vor der Tür Rabats machen sollte, dann rufe ggf. die Polizei. Aber ich denke, das wird nicht passieren. Wenn er noch persönliche Sachen bei dir herumliegen hat, dann fordere ihn auf,, diese umgehend abzuholen. Die Sachen stellst du dann vor die Wohnungstür.

Mein Gott, Ar+++löcher gibts... Einerseits keine Miete zahlen, den Schlüssel aber behalten wollen? Meiner Meinung nach kann er auch nicht alleine kündigen, so lange ihr beide im Mietvertrag steht. In unserer Stadt würde ich zur Diakonie gehen, da gibt es eine Art Beratung von Sozialarbeitern, die sich mit sowas auskennen. Denn einen Anwalt kannst du nicht bezahlen. Und Prozesskostenbeihilfe heißt so, weil die Kosten erst dann übernommen werden, wenn der Fall vor Gericht landet - Prozess! Nicht vorher. WEiß ich aus eigener, leidvoller Erfahrung. Erkundige dich doch mal bei der arGe, welche Möglichkeien du da hast.

Du darfst selbstverständlich ein anderes Schloss einbauen lassen. Du musst den Vermieter nur darüber informieren und ihm einen der Schlüssel abgeben, denn darauf hat er ein Recht.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute für diech und dein Kind! LG.

Herzlichen Dank an alle für die Tipps. Ich habe inzwischen einen Beratungsschein bekommen und war beim Anwalt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter und Anwalt wird ein zusätzliches Sicherheitsschloss eingebaut. Er hat den Vermieter angeschrieben, dass es ausgezogen und umgemeldet ist und daher nicht mehr Mieter ist und nicht mehr zahlen muss. Damit kommt er aber nicht durch. Alles andere klären jetzt die Anwälte.

Ja, damit kommt er nicht durch. Aber das ist ein Kapitel für sich. Alles Gute!