Niemand kümmert sich um Einarbeitung meiner Nachfolge?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Ablauf des 31.10.2016 ist das Arbeitsverhältnis erloschen und somit bist Du nicht verpflichtet, deinem, dann ehemaligen, Arbeitgeber oder einem evtl. Nachfolger irgendwelche Auskünfte oder sonstige Informationen zu geben. 

Wenn, dann höchstens aus gutem Willen oder Kulanz deinerseits, wenn Du z. B. hilfsbereit sein möchtest oder ein gutes Verhältnis zu deinem Chef hattest.

Verpflicht bist Du somit also zu nichts nach dem 31.10.2016!!!!

Hallo Bella!

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bist Du gegenüber Deinem bisherigen Arbeitgeber zu nichts mehr verpflichtet.

Trotzdem habe ich den Eindruck, daß Du Deinen jetzigen Arbeitsplatz gerne geordnet übergeben willst.

Erstelle, noch während deiner jetzigen Arbeit eine Übersicht über die offenen Vorgänge und den Bearbeitungsstand und evtl. noch eine Liste mit Dingen, die Du für wichtig oder für deine Nachfolge hilfreich hältst.

Als Orientierung können Dir die Fragen dienen, die Du selbst in einer neuen Stellung beantwortet haben möchtest. 

Mit Deinem Chef kannst Du dann die Liste an Deinem letzten Arbeitstag durchgehen.

Ob Du für Nachfragen eine Telefonnummer hinterlassen willst, entscheidest Du selbst. Auf keinen Fall darf Deine neue Arbeit darunter leiden, am Anfang hast Du selbst genügend Fragen.

Viel Erfolg bei deinem Wechsel,

Giwalato 


(...) Erstelle, noch während deiner jetzigen Arbeit eine Übersicht über die
offenen Vorgänge und den Bearbeitungsstand und evtl. noch eine Liste mit
Dingen, die Du für wichtig oder für deine Nachfolge hilfreich hältst. (...)


Ich habe gekündigt, weil ich mich schon lange Jahre dort nicht mehr wohl fühle.
Bei so einer Liste würde er gerade anrufen vermute ich mal.

Ich sehe das auch ehrlich gesagt gar nicht ein. Wo soll ich die Zeit dafür hernehmen? Komme kaum mit dem Tagesgeschäft hinterher.

Mein Arbeitgeber hat mich 6 Jahre versucht zu schikanieren, wo es nur geht- vermutlich, weil ich auf das Angebot mit ihm und seiner Frau privat zu verkehren nicht eingegangen ist.

Du wirst verstehen, dass ich da keinen Handschlag mehr als nötig noch mache.

Zumal ich wie gesagt seit 1.9.16 spätestens permanent darauf hinweise und er eigentlich schon lange vorher wissen musste, dass ich gehe.

Andere hätten sich jetzt krank schreiben lassen.

Wirklich ganz schlechte Stimmung dort.

@oxBellaox

Tür mir leid, da habe ich Dich mißverstanden. Dann ist Dein letzter Arbeitstag Dein letzter Arbeitstag und Dein Exchef soll danach sehen, wo er bleibt.

@oxBellaox

Bliebe noch das Problem mit dem Arbeitszeugnis, das Du sicher bereits (nachweislich) als "qualifiziertes Zeugnis" angefordert hast.

Dies kannst Du, wenn Du magst, nach Erhalt hier anonymisiert, aber vollständig (!) einstellen - dann prüfen wir, ob es (versteckte) negative Inhalte hat.

@verreisterNutzer

Danke, das ist sehr freundlich!

Verpflichtet bist du keines Falls.
Doch viele ehemalige Arbeitnehmer (in diesem Fall du) tun dies dennoch für meist 1 - 2 Monate von sich aus. Ist jedoch keine Pflicht von dir.

Zudem gibt es je nach Beruf auch Unterlagen zu allen wichtigen Terminen oder Aufträgen. (Kenne deine Tätigkeit nicht daher hier nur ein paar beispiele). Zurzeit gäbe es ja auch noch die Möglichkeit dein Wissen und deine bekanten Informationen an einem Nachfolger weiter zu geben, wie du bereits erwähntest.

Daher mach dir keine Sorgen, wenn du möchtest kannst du ab und an mal denen mit Infos weiter helfen doch es ist kein zwang und dein aktueller Arbeitgeber kann dich auch nicht dazu zwingen.

Hoffe es hilft dir ein wenig weiter, bei Fragen einfach Kommentieren. ;)

Ab 31.10.16 ist Ende. Ich fahre ein paar Wochen weg und habe dann eine neue Stelle. Bin ich verpflichtet noch Auskünfte zu geben über den 31.10.16 hinaus - zumal sich ja iemand richtig kümmert gerade, wo ich noch da bin.

Nach Ende Deines Arbeitsvertrages musst Du nichts machen.

Es gibt zwar manchmal Arbeitnehmer die das machen aber eine Pflicht besteht nicht.

Sobald dein Arbeitsvertrag beendet ist, bist du nicht mehr zu Auskünften verpflichtet.

Vorher nur dann, wenn dir die dafür notwendige Zeit vergütet wird.