Nicht Verlängerung eines Mietvertrages?

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Nach Deiner Aussage soll es ein befristeter Vertrag sein, dann muss aber einer der folgenden Gründe im Mietvertrag stehen, steht da nix, hat man einen unbefristeten Mietvertrag.

Gründe für Befristung sind:

- der Vermieter die Räume für sich oder seine Angehörigen nach Ablauf der Befristung nutzen will.

- die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden

die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

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Sollte also die Befristung unwirksam, so muss der Vermieter wegen Eigenbedarf  schriftlich kündigen, die gesetliche Kündigungsfrist einhalten und den Eigenbedarf konkte begründen; es reicht nicht aus, wenn er schreibt:

Ich kündige Ihnen wegen Eigenbedarf.

MfG

Johnny

Ein befristeter Mietvertrag greift nur wenn der Befristungsgrund ein qualifizierter ist. D.h. der Grund und das Ablaufdatum muss angegeben sein. Als Grund kommt nur in Betracht: Sanierungsarbeiten in der Wohnung die ein Verbleiben in dieser unmöglich macht, die Unterbringung eines Werksangehörigen oder eben Eigenbedarf. Andere Gründe sind nicht zulässig. Fehlt der Grund ist der Vertrag ohne Befristung. Der Mieter hat aber das Recht 4 Monate vor Ablauf nach zu fragen ob der Grund noch besteht. Wenn nicht wandelt sich der befristete in einen unbefristeten. Der Vermieter muss innerhalb von 4 Wochen antworten, ob oder ob nicht. Überschreitet er die Zeit verlängert sich der Vertrag um die Zeit der Überschreitung. Die Umsetzung des Grundes muss so wie angegeben durchgeführt werden, andernfalls hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz, d.h. Umzugskosten, höhere Miete usw. Alles muss schriftlich passieren. Mündlich ohne Wert.

Befristete Mietverträge werden nicht verlängert. Sie enden mit Ablauf der Befristung. Wurde hier Eigenbedarf für die Tochter des Vermieters als Grund für die Befristung im Vertrag genannt ist das rechtens.

Ist allerdings kein Grund für die Befristung im Mietvertrag angegeben ist der Vertrag unbefristet und kann nur gekündigt werden.

Der genaue Wortlaut der entsprechenden Klausel wäre hilfreich um die Frage genauer beantworten zu können.

Nur wenn es sich tatsächlich um einen mit Datum befristeten Vertrag handelt. Der Passus z.B. "verlängert sich jeweils um ein Jahr" ist kein zeitlich befristeter. Sonst wird außerdem zu prüfen sein, ob keine soziale Härte auftritt und der Vermieter bei "Eigenbedarf" noch andere geeignete Wohnungen für die Verwandschaft hätte.

Das ist doch rechtens oder etwa nicht?

Das kommt darauf an: Wurde bei Vertragsschluss "schriftlich mitgeteilt", das er September endet, weil der Vermieter "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will", liegt ein Zeitmietvertrag gem. § 575 I 1 BGB  vor. Der endet vereinbarungsgemäß.

Enstand der Grund für den Eigenbedarf später, kann mit ordentlicher Frist gekündigt werden, § 573 II 2 BGB. 

Gab es "nur Probleme" mit der Mieterin, die auch nach Abmahungen nicht aufhörten, sogar unabhängig davon, wenn dort einzöge.

Da müsste man also schon einmal den entsprechenden Mietvertrag lesen und Konkretes erfahren, um diese Frage belastbar beanworten zu können :-)

G imager761